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Das öffentliche Unterstützungswesen in Elsaß-Lothringen
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Julius ötinde

die Aufwendungen, die durch den Aufenthalt der Kinder im Pflegehause ver­anlaßt sind, die Kosten für die im Pflegehanse wohnenden Ammen und für das Wickelzeng. Alles übrige gehört zu den äußern Auslagen. Die Haupt­summe aller Koste» tragen wieder die Bezirke. Sie erhalten nach gesetzlicher Vorschrift vom Staate einen Znschuß, der einem Fünftel der innern Auslagen gleichkommt. Außerdem haben auch hier die Gemeinden einen Beitrag zu leisten, der alljährlich vom Bezirkstage festgestellt wird, aber den fünften Teil der äußern Auslagen nicht überschreiten darf.

Neben diesen obligatorischen Ausgaben gewähren die Bezirke vielfach an Witwen, Witwer, eheverlasfene Frauen zeitweise Unterstützungen, die haupt­sächlich das Verlassen der Kinder durch den einen Elternteil verhüten sollen. An diesen Unterstützungen beteiligen sich die Gemeinden gar nicht. Endlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß nach einem Gesetze vom 18. Juli 1890 auch für die geistig oder leiblich verwahrlosten Kinder die öffentliche Fürsorge in­sofern eintritt, als sie unter gewissen Voraussetzungen ihren Eltern entzogen und in eine Erziehungsanstalt untergebracht werden können.

Die beiden Fälle der obligatorischen Armenpflege sind die Lichtseiten des gesamten elsaß-lvthringischeu Nnterstützungswesens. Auch die fakultative Au- staltspslege leistet da, wo sie eintritt, Hervorragendes, sie leidet aber an dem natürlichen Mangel, der mit jeder fakultativen Leistung verknüpft ist, der Ungleichmäßigkeit, die sich aus der Gesetzgebung nnd der Verschiedenartigkeit der Mittel ergiebt, die den einzelnen Anstalten zur Verfügung stehen. Diese Mängel machen sich in verstärktem Maße bei der offenen Armenpflege fühlbar, deren Reformbedürftig^ wohl allgemein anerkannt wird. Da sich eine etwaige Reform aber in der Richtung des gemeinen deutschen Rechtes wird bewegen müssen, so muß mit Recht in Elsaß-Lothringen abgewartet werden, bis die gegen das deutsche Unterstützungswohnsitzgesetz gerichteten Reformbestrcbungeu zu einer Neuregelung des Unterstützungswesens im Reiche führen.

Julius 5>tinde

ttn neues Buch aus der Feder des volkstümlichen Schilderers Hamburger uud Berliner Kleinbürgerlebens, ein Buch das seine Bestimmung, gelesen und gekauft zu werden, erfüllen wird, wen» I auch nicht in demselben Maße wie die weitverbreiteten Buchholz- iigeschichten des Verfassers, ist Pienchens Brautfahrt, eiue Geschichte mit wenig Haudlung und viel Beiwerk (Berlin, Verlag vvu Freund uud Jeckel, 1891). Ein Absatz, wie ihn die Bnchhvlzgeschichten im Greuzboten IV tM» 65

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