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Der Entwurf des preußischen Einkommensteuergesetzes
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Der Entwurf des preußischen Einkommensteuergesetzes

er mit Spannung erwartete Entwurf eines Einkommensteuer­gesetzes ist vor wenige» Tagen dem preußischen Abgevrdneten- hanse von dem neuen Finanzmiuister Miguel dargelegt worden und hat in der Parteipressc bereits verschiedne Beurteilung ge­sunden. Wie der genannte Minister nnS der nationalliberalen Partei hervorgegangen ist, so hat die Presse dieser Partei auch bis jetzt nur Worte unbedingtester Anerkennung für den Entwurf. Der Entwurf, so lauten diese Urteile, sei ein kühner Schritt nach vorwärts, verfolge hohe, weise über­legte Ziele, sei insbesondre geeignet, die soziale Erregung im Lande zu be­schwichtigen und allgemeine Beruhigung herbeizuführen, fördere auch die preußische Steuergesetzgebung in unerwartetem Grade. Nur von der äußersten Linken erheben sich einzelne Gegenstimmen. Die konservative Presse schweigt nvch, ihr Losungswort: aclmirM kommt nnch hier zur Geltung. Und doch dürfte die konservative Partei, insbesondre soweit sie dem Staude der Grund­besitzer angehört, viel mehr als die liberale ihre Interessen in dem Gesetz­entwürfe vertreten sehen. Der Grundbesitz hat aus dem neuen Gesetze keine Mehrbelastung zn befürchten, wie aus den nachfolgenden Ausführungen hervor­gehen wird.

Der Gesetzentwurf eignet sich aber auch kaum als Kampfplatz für die politischen Parteien, da er nur eine Entlastung der Minderbegüterten, die richtige Ermittelung des wirklichen Einkommens, daher Gleichmäßigkeit der Besteuerung beabsichtigt, und es geziemt sich, deu Entwurf nur sachlich und ohne Rücksicht auf das politische Parteitreiben"zu prüfen und nach Umständen zu verbessern. Wir versuchen dies, stellen uns aber dabei nicht die Aufgabe, das Gesetz in allen seinen Bestimmungen zu erörtern. Nur die hauptsächlichsten Grenzboten IV 1390 5>6