Litteratur 247.
Savy hat übrigens bei seiner Arbeit in der deutschen Geschichte bis zu den Freiheitskriegen und bis auf die Burschenschaft (erliintert als nssoointicm ßwclinnt«!) znriickgehen zu müssen geglaubt. Indem er das Ans und Nieder der liberalen und der demokratischen Gedanken verfolgt, kommt er anch auf Herwegh und dessen Schrift „Einundzwanzig Bogen aus der Schweiz" zu sprechen, und übersetzt dieses Vingt ot nn m'W <Io Smssn. So weis; er denn auch jetzt von einem schöngeistigen und allgemein geschätzten Werke des sozialistischen Dichters Tröger: „Deutsche Kunst in Bild und Lied" — l'art xlastiqnc, «t ^»msoii. c>n vV!lGnraAuc!s!> -— zn berichten.
Nach Auführuug solcher seltsamen Schnitzer möchten wir aber doch noch sagen, daß sich iu dem Savyschen Aufsatze auch eiue Reihe recht guter Gedanken finden. Wir rechnen dazu, daß er mit Schaffte darin übereinstimmt, der Sozinlismns sei ein Wirtschaftssystem, wie es nicht feindlicher gegen die Uebermacht der Finanzwelt und insbesondre der Juden erdacht werden tonne.
Litteratur
Handwörterbuch der StnntSwisseuschnftcn. Herausgegeben von Cvnrad und Loeuing in Halle, Elster in Breslan nnd Lexis iu Göttinnen. Erster Band: Abbau — Autorrecht. Jena, G. Fischer, 1890
Eilt Uuteruehmen, das wir sowohl wegeu sciuer Notwendigkeit als im Hinblick auf die Namen seiner Herausgeber von vornherein willkommen heißen, nnd das nnsre günstigen Vormissetzungen durch seinen ersten Band (1046 Seiten stark) dermaßen bestätigt, daß wir es uubedcuklich empfehlen zu dürfen glauben. Es ist aber bis jetzt auch eiuzig in seiner Art, indem es dadnrch, daß die Herausgeber sich die Grenzen ihrer ganzen Aufgabe enger als ihre Vorgänger ans diesem Gebiete steckten, Raum gewonnen hat für eine ausführlichere nud gründlichere Behandlung der einzelnen Gegenstände, die ihm nach dieser Beschränkung verblieben. Bei der fortdauernd gewachsenen Vedentnng der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Fragen ist das Bedürfnis nach einem Nachschlagewerke, das über die bei deren Beantwortung nötigen Kenntnisse hinreichend Auskunft erteilt, geradezu dringend geworden; denn die bis jetzt noch im Gebrauch befindlichen ältern Staatslexika entsprechen diesem Bedürfnisse nicht in geuiigeudcm Maße, weil sie ein weiteres Gebiet ins Ange gefaßt hatten nnd infolge dessen über die Dinge, von denen die Gegenwart vorzugsweise bewegt wird nud über die jeder gewissenhafte Zcitnngsleser beinahe täglich Belehrung verlangt, sich kurz zu fassen gezwnngen waren. In Mohls Eueyklopädie werden zn den Staatswifsenschaften gerechnet: allgemeine Staatslehre, öffentliches Recht, Verfassuttgsrecht, Verwaltung?- »ud Völkerrecht, ferner Staatssittenlehre, Staatskuust oder Politik, Staatsgcschichte und Statistik. Auch die nenern Werke über Staats- und Verwaltungsrecht entsprechen dem erwähnten Bedürfnisse wenig, da sie auf wesentlich juristischem Standpunkte stehen nnd die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wissenschaften nur insofern berücksichtigen, als dies bei der Darlegung des öffentlichen Rechtes geboten erscheint. Unser „Handwörterbuch" schlägt andre Wege ein, es will nach dem heutigen Stande unsers Wissens und mit Berücksichtigung der Anforderungen der Praxis die Staatswifsenschaften im engern Sinne behandeln nnd namentlich alle Fragen und Ergebnisse der Volkswirtschaftslehre, der Gesellschaftslehre, der Wirtschafts- und Sozialpolitik, der Finnuz- wisseuschaft und der Statistik so gründlich, als eS bei encyklopädischer Darstellung möglich ist, erörtern. Die oben angeführten, in Mohls Werte einbezogenen Wissens-