Lothar Vuchers englische Erfahrungen
enn man Poschingers neuestes Buch „Ein Achtundvierziger" liest, oas Lothar Bnchers Leben behandelt, so fällt einem unwillkürlich der Anssprnch eines zeitgenössischen Politikers ein: Es müßte eigentlich jeder, der in öffentlichen, vaterländischen Dingen reden wollte, fünf Jahre im Auslande gelebt haben. Bucher hat zwölf Jahre Exil in London verlebt, was er da gelernt hat, ist ihm und Deutschland zn gute gekommen. Wahrscheinlich wäre er, der seit 18L4 die „rechte Hand" Bismarcks gewesen ist, dies nicht geworden ohne die Erfahrungen, die er im Auslande gesammelt hatte. Der Nnfenthalt da ist ihm die Lehrzeit für die große Politik geworden, die er mitzumachen berufen war. Nachdem er, als Steuerverweigerer verurteilt, flüchtig geworden war, weil er „keinen Nutzen davon absah, erst die Bekanntschaft einer Kasematte zu machen nnd sich dann den voraussichtlichen Polizeiguälereieu durch Auswanderung zn entziehen," war es für ihn als Bewunderer des englischen Selfgovernment nnr natürlich, daß er sich für seinen künftigen Aufenthalt London aussuchte, wo so viele politische Flüchtlinge aus Deutschland uud Ungarn sich als in dem geprieseneu Orte der Freiheit zusammenfanden. Noch in seiner letzten Abgeordnetenhausrede vom 26. April 1349, der bedeutendsten und gewaltigsten, die der jugendliche Abgeordnete gehalten hat (es handelte sich um den Antrag Waldecks, das Ministerium aufzufordern, den seit dem 12. November 1848 über Berlin nnd dessen zweimaligen Umkreis verhängten Belagerungsznstand wieder aufzuheben), hatte Bücher gegenüber dem Justizminister die Worte des englischen Juristen Blackstvne angeführt: „Die Engländer haben das Recht, ungesetzlichen Maßregeln der Negierung Widerstand entgegenzusetzen, zunächst dadurch, daß sie die Sache vvr dem Gericht zur Entscheidung durch Urteil und Recht bringen; wenn ihnen dieser Weg versagt wird, oder wenn er uicht zum Ziele führt, dadurch, daß sie die Sache vor das Parlament nnd den König bringen; und wenn das nichts hilft, durch die Waffen, die jeder freie Mann zu führen berechtigt ist." Bucher wollte damals diese Berechtigung des „freien Mannes" als Motto auf das Bürgerwehrgesctz schreiben. Daß diese ganze Zeit jetzt, soweit sich nicht die Geschichte mit ihr beschäftigen mnß, „in der Lethe stillen Strom" hinabgesuukeu ist, ist für alle, Beteiligte und Unbeteiligte, gilt. Was sich zur Verteidigung der Mitglieder jener Versammlung sagen läßt nnd zur Grenzboten IV 1890 28