Das allgemeine Wahlrecht
(Schluß)
m 14. März begannen in Berlin die Unruhen, die, täglich wachsend, den König am 13. veranlaßten, den Vereinigten Landtag schon auf den 2. April zu berufen, die Preßfrciheit zu bewilligen nnd eine Umgestaltung der preußischen nnd der deutschen Verfassung in Aussicht zu stelle». Der Jubel, womit die vor dein Schloß versammelte Menge diese Zusagen aufnahm, wurde jedoch auf eine verhängnisvolle Weise unterbrochen; es kam zn einem ueueu, erbitterten Kampfe zwischen Soldaten nnd Bürgern, der infolge der Schwäche des Königs ein unerwartetes Ende nahm: die siegreichen Truppen zogen sich zurück und überließen der Menge die Herrschaft in den Straße«. Diese Zaghaftigkeit des Königs mußte über den Gang der nächsten Ereignisse entscheiden. Denn jetzt gaben auch die, die bis dahin einer maßvollen Reform das Wort geredet hatten, den verlassenen Posten ans. Als Beispiel dieses in weiten Kreisen sich vollziehenden Umschwunges mag die Kölnische Zeitung dienen, die bis zum 18. März mit Nachdruck für den Ausbau der Verfassung auf den bestehenden Grundlagen eingetreten war. „In dem Wunsche, heftigern Erschütterungen zuvorzukommen," empfahl sie nunmehr das allgemeine Wahlrecht.
Am 24. März versammelten sich im Nathause zu Kölu die Vertreter vou achtzehn rheinischen Städten, darunter manche, die in frühern Beschlüssen einen gemäßigten Standpunkt eingenommen hatten. Ans ihrer Beratung ging eine Adresse an den König hervor, worin eine Volksvertretung gefordert wurde, „frei gewählt vom Volke aus dem Volke, ohne Rücksicht auf die bisherige oder eine andre Einteilung in Stände, mit möglichst niedrigem Zensus für die aktive Wahlfähigkeit, ohne Zensus für die passive." Jeuer möglichst niedrige Zensus war jedoch einigen der Vertreter schon zn viel, und der Gemeiuderat Grenzboten IV 1890 H6