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Zur Frage der Besetzung des Bischofsstuhls in Straßburg
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Zur Frage der Besetzung des Bischofsstlchls iu Strc>s;l»irg

ist das Konkordat von 1801 in Luxemburg nie aufgehoben U'vrden. Bei der Erledigung des Bistnins 188^! hat der päpstliche Internuntius der Regierung eine Liste mitgeteilt, mit der Bitte, mißliebige Namen zu streichen.

Wenn wir uns diesen Gang der Dinge zn Gemüte führen, so mochten wir vor allem vor allzu hoch gespannten Erwartungen über das Bevorstehende warnen. Es handelt sich nicht darum, alte Rechtsfragen auszntragen, sondern darum, neues Recht zu schaffen, nicht darum, bei dieser sich bietenden Ge­legenheit zeitgenössischen liberalen Anschauungen Genugthuung zn bereiten und einem unversöhnlichen Gegner Zugeständnisse abzuringen, sondern es ist Auf­gabe des Staates, einen der Würde des Staates und des deutscheu Reiches ent­sprechenden erträglichen Zustand zu schaffen; eine Gelegenheit zur endgiltigeu Abrechnung ist nicht geboten. In dem znm Teile mitleidencrregenden Ver­halten der luxemburgischen Regierung begegnen wir doch einem 1871 aus­gesprochenen anerkennenswerten Satze,daß der Nachteil der Konkordate durch die Schwierigkeiten, die sie hervorrufen, meist größer sei, als die Vorteile." Da wir aber ein Konkordat besitzen, so wird auch daran festzuhalteu sein; die Novelle zum Koukordat aber müssen wir mit großem Gleichmut behandeln. Wir stehen hier nicht vor einer Kraftmessnng zwischen Staat und Kirche, der wir mit hochgezogenen Augenbrauen beiwohnen mögen, sondern vor einer Probe der Besonnenheit und Mäßigung. Mau möge nie vergessen, daß der Papst, seitdem er nicht mehr wie früher als weltlicher Herrscher eine gewisse km-sÄLe vuInur-M« besitzt, znm Vorteile der kirchlichen Fragen dem Staate an llnverantwvrtlichkeit weit überlegen geworden ist. Gerade dieser Umstand muß aber den Staat bestimmen, sich nicht auf ein ungünstiges Feld drängen zu lassen. Alis die Personalfrage ist kein übermäßiger Wert zu legen. Der künftige Bischof muß ein Deutscher sein nach dem Gesetze das genügt. Was sollen U>ir für Vorteile von dieser oder jener besondern Eigenschaft erwarten? Von dem Angenblick der Ernennung an ist ein Bischof den Einflüssen, die ihm etwa zum Sitze verholfen habe», völlig entzogen; es kann sich nur um Fragen des Temperaments handeln. Die Negierung selbst aber wird im Verkehr mit Bischöfen immer das Nichtige treffen, wenn sie des Rates eingedenk bleibt, den Malesherbes der französischen Regierung gegeben hat, bei den Beziehnngen zu diesen Herren ängstlich den Schein von Negoziativnen zu vermeiden, da der Bischof als Diener der Kurie Zugeständnisse nicht machen, als Unterthan des Staates aber Bedingungen nicht stellen kann. Die meisten Mißständc im Kulturkämpfe siud durch Strebereien eutstmiden, wobei man sich in den Ruf hochgradiger Verschmitztheit oder besondern Einflusses hüben oder drüben setzen wollte.

Die bisherigen Verhandlungen zwischen Staat und Kirche haben drei Er­gebnisse gehabt, die verdienen, erwähnt zu werden, wenn auch ans die Sache nachträglich uicht mehr zurückzukommen ist, was gar nicht nötig ist. Unerörtcrt