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Das Aufrücken der Lehrer an den höher» Unterrichtsanstalten Preußens 57

in andern gesellschaftlichen Klassen derselbe, vielleicht svgar noch größerer Not­stand herrscht als in Arbeiterkreisen.

Es hat dein Unternehmen, dem voraussichtlich noch eine bedeutende Zu­kunft beschieden ist, nicht an Angriffen von mancherlei Art gefehlt, die teils auf Unkenntnis, teils ans Vorurteilen beruhten. Sie sind denn auch öffentlich mit guten Gründen widerlegt worden, sodaß dem bahnbrechenden sozialen Unternehmen nunmehr die allseitigste Teilnahme gesichert ist. Zum Schluß sei noch die Bemerkung gestattet, daß die erste und wichtigste Bedingung des Gelingens eines derartigen Werkes darin liegt, daß die Ausführenden mit Liebe uud Lust sür ihre gemeinnützige Aufgabe erfüllt sind, daß sie, ausnahmslos jede Vergütung für ihre mannichfnchen Arbeiten, Sorgen und Mühen zurück­weisend, nnr in dem Bewußtsein, einem guten Werke ihre Kräfte zu widmen, ihren Lohn erblicken und unbeirrt von manchen unausbleiblichen Ärgernissen und Enttäuschungen mit Ruhe, Klarheit und Thatkraft ihren Zielen zu­streben.

Das Ausrücken der Lehrer an den höhern Unterrichtsanstalten Preußens

enn mau die Verhandlungen des Hauses der Abgeordneten und des Herrenhauses über Angelegenheiten des höhern Unterrichts- wesens ans diesem Frühjahre liest, so begegnen uns vor allem zwei Fragen, die seit Jahren immer wiederkehren uud die auch diesmal den Hauptteil der Verhandlungen ausmachten: Schul­reform und Aufrücken der Lehrer. Mit beiden Fragen wird sich Wohl auch die in diesem Herbste zusammentretende Unrersuchungs- (Enquete-) Kommission vor allem beschäftigen. Den Gegenstand dieses Aufsatzes soll nur die zweite Frage bilden.

In welcher Weise erfolgt das Aufrücken an den höhern Lehranstalten? Der Herr Kultusminister gab darüber am 8. Mai im Herrenhause folgenden Ausschluß:Jede höhere Lehranstalt bildet eine eigne Korporation, eine ver­mögensrechtliche Persönlichkeit mit einer in sich geschlossenen Organisation. Innerhalb dieser Organisation sind die Lehrer abgestuft iu Oberlehrer und ordentliche Lehrer und rücken auf nach Maßgabe des Freiwerdens oberer Stellen. Dieses Freiwerden erfolgt durch Tod, durch Pensivnirnug oder Ver­setzung."

Grenzboten IV 1890 8