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Zur Erhöhung der Offiziersgehalte
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Zur Erhöhung der (Offiziersgehalte

von Arnold von Senfft

cild nach dein Bekanntwerden des kaiserlichen Erlasses, der die preußischen kommandirendeu Generale anwies, hervortretenden Auswüchsen in der Lebensführung der Offizierkorps entgegen­zuwirken, bezeichnete es die Natioualzeitung deu Auslassungen eines Wiener Blattes gegenüber als eine mißverständliche Aus­legung des Erlasses, wenn man daraus folgern wollte, daß der deutsche Offizierstaud sich durch eine besonders verschwenderische Lebensführung vor andern Gesellschaftsklassen hervorthue. In durchaus zutreffeuder Weise wurde vielmehr als Kern des Erlasses die Forderung hervorgehoben, daß der Ofsizier- stand im Interesse seiner Ergänzung eine ganz besondre Einfachheit seiner Lebensgewohnheiten anzustreben habe.

Die Richtigkeit dieser Ausführungen mußte jeder Leser auerkenuen, der sich die Mühe nahm, sie au der Hand des Erlasses selbst zu prüfen; bei denen, die mit den einschlägige» Verhältnissen aus eigner Auschaunng vertraut waren, konnte eiu Zweifel von vornherein nicht bestehen. In den einzelnen Haus­haltungen der verheirateten Ossiziere wird die Höhe des Aufwandes natürlich ebenso verschieden sein wie der Familienwohlstand in andern Berufszweigen. Was aber den durchschnittlichen Aufwand der Offizierkorps als Gesamtheiten betrifft und ihn allein hatte der Erlaß König Wilhelms im Auge, so bietet für dessen Ermittelung das Leben im Offizierkasino zwar nicht deu einzigen, aber doch unzweifelhaft den zuverlässigsten Maßstab: auch im bürger­lichen Leben gestattet der Mittagstisch des Jnuggesellen den sichersten Schluß auf den Durchschnittsstand seiner täglichen Allsgaben. Es ist eben eine auf völlig gesetzmäßigen Vorgängen beruhende Erscheinung, daß der Mensch, der eine Flasche Bier zum Mittagessen trinkt, sich keine Equipage hält, nnd daß der, dessen tägliche Hauptmahlzeit iu zwei einfachen Gerichten besteht, sich nicht durch ein Frühstück von Austern und Hummern den Appetit zu verderben Pflegt. Nun weiß aber jeder, der Gelegenheit gehabt hat, verschiedne Offiziers­speiseanstalten kennen zu lernen, daß dort und zwar bei allen Waffen die Zusammenstellung des Mittagessens aus zwei Gängen und der Preis vou 1 Mk. oder 1 Mk. 25 Pf. für das Gedeck durchaus die Regel bilden, daß Grmzbolen IV 1390 A