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den Satcmcis bezeichnet (1. Tim. 1, 20). Was war da natürlicher, als daß ein Schriftsteller der spätern Zeit, wie der Verfasser der Apostelgeschichte, die etwa um das Jahr 139 in ihrer jetzigen Fvrm verfaßt worden sein mag, eine Überlieferung, in der sichs um den Ausschluß aus der Gemeinde, in diesem Sinn um „ein Übergeben an den Satanas" handelte, dahin gestaltete, daß aus der Strafe der Ausschließung die Todesstrafe wurde? Das kouute um so eher geschehen, wenn sich die Sache so darstellen ließ, daß mit solcher Ausschließung eine Verherrlichung apostolischer Kraft und Würde gegeben wurde. So aber ist die Sache iu der Apostelgeschichte dargestellt als ein Strafwnnder, das Petrus am Ananias vollzieht. Denn darin hat Baur ganz Recht, daß alle die Wunderthaten, die die Apostelgeschichte iu diesem Abschnitt ihrer Darstellung berichtet, dazn dienen sollen, die Apostel als höhere, übermeuschliche Wesen zu schildern und daß der Glanzpunkt der apostolischen Wirksamkeit des Petrus das am Ananias uud an der Sapphira vollzogene Strafwunder sei.
Der geschichtliche Grund der Erzählung ist also ohne Zweifel ein Ausschluß aus der Gemeinde, und zwar deshalb, weil sich Ananias und Sapphira in ihrem Eigennutz der Bruderschaft unwürdig zeigten. Sie wollten am eignen Besitz auch dann noch festhalten, wenn die Apostel als Vertreter der Gemeinde die Aufgabe dieses Besitzes für nötig erachteten. Das mag die Grundlage des ursprünglichen Berichtes gewesen sein, worin auch znm Kontrast mit der heuchlerischen Selbstsucht des Auanias die aufopfernde Uueigennützigkeit des Bar- nabas ausdrücklich hervorgehoben wurde. So ist die Zusammenstellung beider recht wohl verständlich, ohne daß man zu fragen brauchte, weshalb denn, wenn doch der Verkauf der Güter und der Einschuß der Gelder in die gemeinsame Kasse allgemeine Regel gewesen wäre, dies als eine besonders rühmliche Handlung an Baruabas hervorgehoben wird? Der ursprüngliche Bericht hatte diese Namen des Baruabas und des Ananias vielmehr so zusammengestellt, wie sie sachlich zusammengehörten. Die umgestaltende Hand des Schriftstellers aber hat diesen Zusammenhang aufgehoben, und der Abschluß des Kapitels mit der Erzählung von Baruabas hat schon durch die räumliche Verteilung des Erznhluugs- stvffes dazu beigetragen, das richtige Urteil über diese Erzählung zu verschieben.
Das Ergebnis unsrer Untersuchung ist das, daß die gesellschaftlichen Verhältnisse der ersten Christengemeinde zwar nicht auf einer zwangsweise ein- und durchgeführten, gesetzlichen und gänzlichen Gütergemeinschaft beruhten, aber wohl auf einer mit Freiwilligkeit aller Mitglieder, also allgemeinen, uud iu Bezug auf die Güterveräußerung nur durch die Lebensbedingungcn der Gemeinde selbst beschränkten Gütergemeinschaft. Die Bereitwilligkeit des Darbringens wurde bei allen nur gerade so weit in Anspruch genommen, als es nach dem Ermessen der Gemeindevertreter, der Apostel, nötig schien. Aber so weit wurde sie auch iu Anspruch genommen. Von der Bereitwilligkeit einzelner oder auch vieler zu reden, geht um so weniger, als sich sogar eine große