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leere Hoffnung geblieben wäre und sich nicht in reelle Praxis umgesetzt hatte, welche den erhofften Glückszustand vorläufig wenigstens in Forin eines brüderlichen Nereinslebeus in wechselseitiger Unterstützung autizipirt hätte? Für keinen, der die Menschen kennt, kann ein Zweifel darüber bestehen, daß in der ältesten Gemeinde der Christen nächst dein frommen Glauben und Hoffen auf den Messias Jesus die genossenschaftliche Bethätigung der Bruderliebe iu weitgehender Gütergemeiuschaft und in genieinsamen Mahlzeiten das wesentlichste Band des Znsammenhalts gewesen sein wird."
Für eine im ganzen nngeschichtliche Darstellnng der Apostelgeschichte soll nach Banr auch die namentliche Erwähnung des Barnabas sprechen, von dem es 4, 36 f. heißt: „Joses aber, von den Aposteln Barnnbas genannt, d. h. ein Sohn des Trostes, von Geschlecht eü? Levit aus Cypern, der hatte ein Landgut, verkaufte es und brachte das Geld und legte es zu der Apostel Füßen." Hierzu sagt Banr: „Wenn es als allgemeine Regel galt, daß jeder, was er als Eigentum besaß, verkaufte und in einen Geldbeitrag für die allgemeine Kasfe verwandelte, warum wird es als eine besonders rühmliche Handlung des Joses Barnabas hervorgehoben, daß er sein Grundstück verkauft uud den Erlös aus demselben vor die Füße der Apostel gelegt habe?" Da ist zunächst zu bemerken, daß auch in der Darstellung der Apostelgeschichte von einer allgemeinen „Regel" nicht die Rede ist, wenn man unter Regel eine zwangsweise gebotene Ordnung versteht. Die gesellschaftliche Einrichtung war, wie gesagt, freiwillig. Aber man würde die Menschen schlecht kennen, wenn man nicht zugeben wollte, daß aus solcher Freiwilligkeit sich leicht eine Regel uud aus ihr gar bald ein beauspruchtes Recht entwickelt. Der Übergang macht sich da ganz von selbst, um so schneller, je kräftiger sich die Dinge entwickeln. Einen Versuch, dieseu Übergaug aus der Freiwilligkeit zum beanspruchten Recht zu machen, bietet uus die Erzählung von Anauias uud Sapphira (5, 1—10) eiue Geschichte, die allein verständlich wird im Rahmen der über die gesellschaftlichen Verhältnisse der ersten Christengemeinde gegebenen Darstellung. Und damit kommen wir auf Barnabas nnd den Grund seiner Erwähuung zurück.
Darin hat mau ganz richtig gesehen, daß diese beiden Persönlichkeiten, Barnabas und Ancmias, nicht ohne Grund neben einander gestellt sind. Deshalb muß man aber auch die Erwähnuug des Barnabas nicht an die vorausgehende Erzählung von der Gütergemeinschaft anschließen, wobei man dann unwillkürlich, wie es eben Baur thut, die Frage erhebt: „Wenn alle Landbesitzer ihre Güter zu Gnnsten der Gemeindekassc verkauften, wozn dann die namentliche Erwähnung dieser That des Barnnbas?" Diese Erwähnung wird sehr gut verständlich in Verbindung mit der andern des Ananicis. Diesem wird schuld gegeben, er habe sein Besitztum verkauft und mit Wissen seines Weibes von den: Gelde etwas entwendet, habe nur einen Teil gebracht und zu den Füßen der Apostel gelegt. Da habe Petrus gesagt: „Ananias, warum