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Der Kolonialrat und die Zukunft Ostafrikas
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Der Kolonialrat und die Zukunft Ostafrikas

von Joachim Graf Pfeil

ei den vielen Behauptungen, Andeutungen und Vermutungen, die heute fast liberall über den neu zu errichtenden Kolonialrat aus­gesprochen werden, ist es vielleicht uicht unangebracht, einmal in aller Ruhe uud Unbefangenheit zn erwägen, wie ein solcher Kolonialrat beschaffen zu sein haben wird und welche Thätigkeit ihm eigentlich zufällt. Wir wollen uns dabei eben so fern halteu vou jener Schwärmerei, die in ihm die Rettung der anfs äußerste gefährdeten Kolvuial- Pvlitik erblickt, die hofft, daß er die Veranlassung zu neuen Reisen und Expeditionen sein werde zum Zwecke der Abschließung ueuer Verträge mit Häupt­lingen entlegener Gebiete, die hofft, durch ihn das englisch-deutsche Abkommen rückgängig gemacht zu sehen n. s. w., eben so fern von dieser, als von dem traurigen Pessimismus, der da glaubt, daß es eine Übereilung gewesen sei, koloniale Gebiete in Besitz zu nehmen, der in dem Kolonialrat nur eine neue Ausgabe für Zwecke, die keinen Gewinn bringen, erblickt. Wir wollen vielmehr mit unbefangenem Blicke die Sachlage ansehen und aus ihr heraus Gestalt und Zweck des Kolonialrates folgern.

Es ist bisher und vielleicht nicht mit Unrecht behauptet worden, daß nnsre koloniale Verwaltung einen etwas büreaukratischen Charakter getragen habe. Dieser Umstand ist wohl auf die Thatsache zurückzuführen, daß die Regelung kolonialer Aufgaben bisher von Juristen, die unsre Kolonien nie betreten hatten, vollzogen wurde. Diese Herren sind jedenfalls in der Lage, eine Maßnahme in Einklang mit europäischen Rechtsbegriffen zu bringen, aber damit ist noch lange nicht gesagt, daß diese dann auch in einem Lande, wo Nechtsbegriffe entweder noch nicht vorhanden, oder die vorhcmdnen ganz andrer Natur sind als die unsern, von praktischer Bedeutung werden kann.

Greuzboten III 1890 , L5