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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Politische und Gemeindefreiheit. Unter der ÜberschriftFür unsre Freiheiten" veröffentlicht Jules Lemaltres in Nr. 173 desFigaro" einen Schmerzensschrei, der uicht bloß für dierepublikanische Freiheit," sondern für den modernen Staat überhaupt charakteristisch ist, und den wir deshalb abgekürzt hier wiedergeben wollen.

Da leben wir nun sagt er unter der dritten Republik und hundert Jahre nach der großen Revolution und schmachten nach Freiheit. Von Paris will ich nicht reden. Hier haben wir keine Gelegenheit, unsre Unfreiheit gewahr zu werden. Paris ist der große Jahrmarkt für die Vergnügungssüchtigen Europas. Man läßt ims hier unserm Vergnügen wie unserm. Tagewerk nachgehen, und mehr verlangen wir uicht. Sonstige Freiheiten haben nur zwar auch noch, allein wir fühlen selten das Bedürfnis, davon. Gebranch zn macheu, und thnu wir es ja einmal, so bereitet es uus keine Genugthuung. Was sollen uns unsre politischeu Rechte? Unsre Stimme ersäuft in dem Meere der Stimmen von einigen hundert­tausend Hvhlköpfen und Fanatikern. Was die Kandidaten anlangt, so hat man nur die Wahl zwischen einem Narren der äußersten Linken und einem Stcirrkvpf der äußersten Rechten. In solchen Fälleu enthält man sich der Abstimmung, oder man verliert seine Stimme nu Pasteur oder Reunn. Der ganze Lärm ist eiueiu gleichgiltig. Paris ist für uns keine Heimat; fast keiner von uus ist hier geboren; es ist der Ort, wo mau sich am wenigsten an den Staat uud vom Staate ge­bunden fühlt und wo man demnach den Druck schlechter Gesetze am wenigsten spürt.

In der Provinz aber, in den Dörfern und kleinen Städteu fühlt man sich wirklich bedrückt. Nicht gerade in der Weise wie die Shrakuscmer unter Dionhsius und die Schweizer unter Geßler, aber doch in recht empfindlicher Weise bedrückt. Wir haben da z. B. die Geschichte der kleinen Gemeinde Vieq, die für ihre Schule durchaus die Ordensschwestern behalten wollte, und der die weltliche Lehrerin armes Mädchen! - durch Gendarmen, aufgezwungen wurde. Der Präfekt, der Unterpräfekt uud die guten Gendarmen habeu uur ihre Schuldigkeit gethan; wer Unrecht hat, das ist eben das Gesetz. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, daß eine Gemeinde ihre Volksschule uicht soll nach ihrem Belieben, einrichten und den Per­sonen, anvertrauen können, die sie selbst wählt. Da verlohnte es sich wahrhaftig nicht, 1789 zn machen!

Ein andres Beispiel solcher Tyrannei. In meinem Heimatsdorfe ist die Schule überfüllt. Die Knabenklasse, wie die Mädchentlnsfe zählen jede über neunzig Kopfe, sodaß der eine Lehrer uud die eine Lehrerin offenbar nicht genügen. Der Gemeinderat hat nnn beschlossen, die Kinder unter sechs Jahren, Knaben nnd Mädchen zusammen, iu einer Kleinkinderschule s^ssUs cl'nsilo oder ßovls m-rtsrneUs sagt man in Frankreichs uuterzubriugeu, wodurch die. Schülerznhl der beiden Klassen auf das normale Maß zurückgeführt werden würde. Aber die Sache darf nicht viel kosten, denn die Gemeinde ist verschuldet, uud der Wein ist vier Jahre hinter einander mißraten. Der Maire erholt sich Rat bei Sachverständigen und kommt zu dem Ergebnis, daß mau den Lehrsaal nnd die Wohnung der Lehrerin mit höchstens 10 000 Franks herstellen kann; Buden und Baumaterialien sind spott- Grenzboten III 1390 »