Aus der Stadt des Reichskammergerichts
(Schluß)
ach siebenjährigem Stillstand hielt das Gericht endlich seine erste öffentliche Sitzung wieder ab - ein unersetzlicher Verlust für manche Partei: man stelle sich nur vor, daß heutigen Tages das deutsche Reichsgericht so viele Jahre hindurch seine Thätigkeit unterbrechen wollte! Auch für die Bürgerschaft war der Schade groß. Am Sitze des Reichskammergerichts hatte sich eine Menge von Gewerbtreibenden aller Art niedergelassen: Schreiber, Sprachlehrer, Tanz- und Fechtmeister, Fuhrleute, Gastwirte, die samt und sonders fast allein von dem Gericht und seinem Anhang lebten. Am letzten Ende bezog beinahe jeder seine Einkünfte von dem höhern nnö niedern Kammergerichtspersvnal; fast jedes Haus war in ein Gasthans umgewandelt, man erkennt das noch hente an den Bezeichnungen zahlreicher Privathäuser: „zur Quelle," „zum Ring," „zum Löwen" u. s. w. Kein Gewerbtreibender dachte ernstlich an Arbeit, fiel ihm doch der Gewinn mühelos in den Schoß. Die Handwerker saßen am frühen Morgen schon in den Wirtshäusern, bnmmelten umher und lebten wie der Herrgott in Frankreich. Da war der Stillstand des Gerichts ein empfindlicher Schlag; denn der ganze Anhang des Gerichts, die Sollizitanten und die Praktikanten, verschwanden, und diese hatten das meiste Geld in die Stadt gebracht.
Der Leser wird fragen: Was ist das, ein Sollizitcint und ein Praktikant? Das im Jahre 1776 erschienene'„Kurzgefaßte Cammerallexikon" giebt, wie über manche andre beim Reichskammergericht übliche, dein Uneingeweihten unverständliche Ausdrücke, so auch hierüber Auskunft. Ein Sollizitcint ist der, der persönlich um Beförderung einer Rechtssache nachsucht. Mit welchen Mitteln dies hin und wieder geschah, haben wir schon gesehen. In hellen Scharen kamen die Parteien aus aller Herren Ländern, um ihre Sache vorwärts zu bringen. Die Stadt war oft so voll, daß der Stadtrat den niedrigen Leuten bei Turmstrafe gebieten mußte, die Stadt zu verlassen, da sie haufenweise auf den Straßen herumlungerten und den Verkehr hemmten. Die Praktikanten waren nach derselben Quelle die Personen, die sich am Sitze des Neichskammergerichts aufhielten, „um sich daselbst iu ruMi zu üben," m