Bismarck und die sozialpolitische Gesetzgebung ZHZ
Unsre Aufgabe hat es hier nicht sein sollen, eine Kritik der Vorlage zu geben, die der .Kaiser mit so großem Ernst in den Vordergrund der Reichstngs- nrbeiten gestellt hat. Manche Bestimmung muß von vornherein jedes menschenfreundliche Herz für sich einnehmen, so die Forderung, daß auch im Handel die Arbeit Sonntags nicht über fünf Stunden dauern solle; Tausende von Handelsbeflisseneu werden dem Kaiser dankbar sein, wenn ihnen die Gabe geboten wird, daß sie allsonntäglich ein paar Stunden Erholung und Freiheit genießen können. Auch im Eisenbahn- und Postbetriebe wird die vergönnte Sonntagsrnhe für viele Tausende eine beglückende, bisher mir wenig gekannte Wohlthat sein. Einer der heilsamsten Gedanken der ganzen Vorlage ist die Kontrvle, die Vätern und Vormündern über unmündige Arbeiter gegeben werden soll. Ihre Art ist ziemlich begrenzt, doch ist es immer ein Anfang, eine xg-tiia potsstW wieder geltend zu machen, deren fast gänzliches Aufgeben in der Arbeiterwelt geradezu verheerend gewirkt hat. Denn die Erscheinung, die sich jetzt bei allen Ausständen zeigt, daß Bursche, die kaum flügge geworden sind, dein reifen Alter Vorschriften zugeheil lassen, durch die sie ganze Familien rniniren, würde unmöglich sein, wenn nicht alle und jede väterliche Gewalt über sie von dein Augenblick an aufhörte, wo sie mit dein Eintritt in die Fabrik durch Allszahlung des Lohnes an sie ihre wirtschaftliche Scheinselbständigkeit gewinnen. Die Kontrole müßte aber dadurch erweitert werden, daß die jungen Leute auch der Aufsicht und Leitung des Fabrikherrn unterworfen würden, daß diesem eine gewisse Überwachung in der Lebensführung zuzusprechen wäre. Wie man sich vor solcher Überwachung schellen kann, ist unbegreiflich. Der Student steht unter einer solchen ihrer Disziplinargewalt, die Rektor und Senat über ihn haben, der junge Offizier wird in seiner Lebensführung von seinen Vorgesetzten gerade so überwacht, wie der angehende Beamte. Und das sind junge Leute von ganz andrer sittlicher Kraft zur Selbständigkeit, als der unmündige junge Arbeiter. Der Gedanke der Vorlage ist also noch fruchtbarer zu machen und weiter auszudehuen. Dankbar anzuerkennen ist aber, daß wenigstens ein Anfang gemacht worden ist. Die Besonnenheit, mit der der Entwurf ausgearbeitet ist, giebt sich auch darin zu erkenneil, daß eine Bestimmung über die Arbeitszeit der Erwachsenen, also der Nvrmalarbeitstag fehlt. Es ist wohl keine Frage, daß das absichtlich geschehen ist, nnd das mit Recht. Die Feststellung einer Normalarbeitszeit kann gar nicht nach einem einzigen Maße nnd für alle Arbeiter geschehen. Es muß dem Arbeiter freigestellt bleiben, im Einverständnis mit dem Arbeitgeber die Arbeitszeit zu regeln. Der Wunsch nach einer Nvrmalarbeitszeit geht auch, darin stimmt das Urteil der Fabrikinspektoren überein, nur von jenem kleinen Teile der Arbeiter aus, die bei wellig Arbeitsstunden hvhen Lohn beanspruchen. Wie diese dazu kommen, den Nvrmalarbeitstag zn wünschen, natürlich den achtstündigen, das sagt der Jahresbericht der sächsischen Gelverbeinspektoren aus Grenzbvte» II 1M0 45