Vismarck und die sozialpolitische Gesetzgebung
n einem Bortrage, den kürzlich Regierungsrat vr. Nuinpelt über den Stand der deutschen Sozialrefvrm in einem Dresdner Bezirksverein hielt, wies er auch darauf hin, daß, wie es sich auch immer mit dem Widerspruch Bismarcks gegen die Weiterbildung der sogenannten Arbeiterschutzgesetzgebuug verhalten möge, einem Widerspruch, der bekanntlich die hauptsächlichste Schuld au dem Scheiden Bismarcks aus dem amtlichen Leben tragen soll, wir nicht vergessen könnten, daß Fürst Bismarck „nicht nur der gewaltige Einiger Deutschlands, sondern auch der Vater unsrer heutigen Sozialreform gewesen ist. Sein nnbeugsnmer Wille, seine eiserne Hand haben zu einer Zeit, wo Staatshilfe auf sozialem Gebiete noch für einen nativnalökonvmischen Greuel galt, die besitzenden Klassen genötigt, die Verhältnisse der besitzlosen Arbeiterbevölkerung durch Versicherungsgesetze zu hebeu und zu verbessern." Wie es nun heutzutage im Interesse aller derer liegt, die mit der Fortschrittspartei und den Ultramontanen in irgend einem Zusammenhange stehen, die Dankesschuld des deutschen Volkes gegen den Schöpfer seiner Einheit, Macht und Größe dadurch auszulöschen, daß man die Blätter der Geschichte zudeckt, auf denen das „Fort mit Bismarck!" verzeichnet ist, wie man ihn gern als den Baumeister unsers Staates beiseite schieben möchte, so unb noch viel mehr möchte man ihn auch als den Schöpfer unsrer Sozialreform beiseite schieben; man möchte sie am liebsten erst mit den kaiserlichen Erlassen vom 4. Februar und mit der internationalen Arbeiterschutzkonferenz vom 15. März dieses Jahres begiuuen. Aber wie mau eiust w der Kvnfliktszeit unter sein Bild die Worte Homers schreiben konnte: „Einer allein ist der Mann, die andern sind wankende Schatten," so wird man auch u> Bezug auf die deutsche Sozialrefvrm, die einst nicht mehr bloß die deutsche bleiben wird, mit Rudolph Genve sagen können:
G'enzbvien II 1890 43