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Zwei Schauspiele von Henrik Ibsen
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weiten Abstand darlegt, vollzieht er nicht das Werk des Realisten, sondern des vollendeten Pessimisten, nnd dessen notwendige Ergänzung ist bekanntlich gerade der Idealist. Keinem modernen Dramatiker fehlt mehr die Fähigkeit der ob­jektiven Anschauung, und so erscheint Ibsen als das gerade Gegenteil dessen, als was er nach dem Wunsche mancher Wortführer durch die Litteratur­geschichte gehen soll. Er ist der ausgesprochene Idealist, der nur im Unter­schiede gegen andre den Beweis für seinen Idealismus 6 «ontrario erbringt, aus seiner eigentümlichen Darstellung der Nachtseiten unsrer sozialen Verhält­nisse. Gerade der wahre Realist müßte anerkennen, daß nicht alles auf der Welt schlecht uud unheilbar ist; dagegen ist es dem Idealisten schwer zu ver­wehren, seine Tränme von Recht und Glück so hoch zu spannen, daß ihnen in der Realität nichts mehr nahe zu kommen vermag. Darüber verliert er aber jedeu Boden unter deu Füßen, nnd wir würden ihn mit verliere», wen» wir auf den Flügeln seiner trügerischen Dialektik ihm in seine Wolkenregionen folgen wollten.

Die Prüfungskommissionen für (Linjährig-Freiroillige

ls im Februar dieses Jahres der Kultusminister im Abgeordneten­hause die Mitteilung machte, daß die Absicht bestünde, die Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste von den höhern Schulen zu trennen und diese künftig durch eine besondre Prüfung nachweisen zu lassen, herrschte wohl in Schulkreisen allgemeine Freude darüber. Man glaubte der Lösung der Schulfrage einen Schritt näher gekommen zu sein. Zugleich legte man sich die Frage vor: Wie wird wohl in Zukunft diese Berechtiguug nachgewiesen werden? Wird diese Prüfung vor derselben Kommission zu geschehen haben, die jetzt schon in jeder Regierungs­stadt alljährlich zweimal, im Frühjahr nnd Herbst, zusammentritt, oder beab­sichtigt der Staat mehrere solcher Kommissionen iu jedem Regierungsbezirk einzurichten, oder will er überhaupt andre Einrichtungen treffen? Da nun über diese Prüfungskommissionen in weitern Kreisen sehr wenig bekannt zu sein pflegt, so möge über ihre Zweckmäßigkeit und ihre Mängel eine kurze Erörte­rung gestattet sein.

Die Kommission besteht aus drei ordentlichen und gewöhnlich fünf außer­ordentlichen Mitgliedern. Die drei ordentlichen Mitglieder sind: ein juristisch