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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Aus dem sächsischen Landtage. Seit Jahren ist es eine Gepflogenheit der socialdemokratischen Abgeordnelen in der zweiten Kammer des sächsischen Land­tages, das; sie die Beratung über den Etat des Kultusministeriums dazu benutzen, ihre gesamte Anschauung von Staat und Kirche, von Sitte und Gesellschaft oder besser ihre Negation dieser Dinge in wohlberechneten Trompetenstößen wieder einmal ins Land hinauszuposaunen. Was sie da sagen, ist stofflich nichts Neues, uichts, was sie uicht auch im Reichstage bis zum Überdrusse zu Gehör gäben, aber die Art nnd Weise, wie sie diesmal iu der Kannnersitzuug vom 29. Januar ihre An- schauungeu kund gethan haben, und der Verlauf, deu infolge dessen diese ganze Sitzung genommen hat, giebt doch in mancher Hinsicht zn denken. Wir gestehen offen, das; sich unser als Zeugen dieser Verhandlung Unwille uud Zorn bemächtigt hat über die Dreistigkeit, mit der die Herreu Bebel nnd Liebknecht das gesamte übrige Haus behandelt, und über die Unverfrorenheit, mit der sie das rote Gespenst an die Wand gemalt haben. Diese Äußerungen stehen in auffallendem Gegensatze zu der Vorsicht, mit der sich die Herren sonst als unschädliche Vorkämpfer der Vollsrechle gebärden, die jedem gewaltsamen Versuche zur Lösung der sozialen Frage fern ständen. Ist ihnen vielleicht die Ablehnung des Sozialistengesetzes im Reichstage zu Kopfe gestiegen, oder beabsichtigen sie, durch eine kühnere Sprache ihre Partei für die bevorstehende Neichstngswahl zu ermutigen? Wahrscheinlich ist beides der Fall, denn schon in der letzten Reichstagssitznng schloß Bebel seine Rede mit den Worten:Wir werden dafür sorgen, daß die Väter des Svzialisten- gesetzes in möglichst geringer Zahl im Reichstage wieder erscheinen; wir haben die Macht dazn, die gegenwärtige Mehrheil zu zersprengen." Was sich die Herren in der erwähnten Sitznng der zweiten sächsischen Kanuner gestatteten, geht weit darüber hinaus. Die Handhabe boten ihnen die Flugschrift eines sächsischen Pfarrers gegen die Svzialdemokratie und eine im Druck erschienene Predigt eines andern Geistlichen, die beide gegen § 130» des Strafgesetzes verstoßen sollten. Dem gegen­über führte der Kultusminister Herr von Gerber in einer treffenden und durchaus maßvollen Rede aus, daß eine politische Agitation von der Kanzel, die einen kon­kreten einzelnen Fall der Gemeinde behandelt, allerdings zu vermeiden sei, daß aber im übrigen den Geistlichen das Recht gewahrt bleiben müsse, politische Rich­tungen, die das sittliche nnd religiöse Leben betreffen, in den Bereich ihrer seel­sorgerischen uud priesterlichen Thätigkeit zu ziehe». An dieser Erklärung hätten sich die Herren Sozialdemokraten Wohl können genügen lassen, aber ans die Sache selbst kam es ihnen wohl weniger an, als ans das Fortspinnen der Debatte, die ihnen zu weitem Äußerungen über Staat und Kirche, Leben uud Gesellschaft Ge­legenheit gab, zn Äußerungen, die nun gedruckt ins Land Hinansgehen als ein, wie sie meinen, wirksames Mittel znr Bearbeitung des Volkes für die bevorstehende Wahl. So war es ein Cynismus eigner Art, daß der Abgeordnete Bebel, nach­dem er hinler gleisnerischen Redensarten seine wahre Meinung über die Ehe ver­hüllt hatte, deu Hinweis des Ministers auf Bcbels verbotenes Buch über die Frau damit beantwortete, daß er eine Freigebung dieses Bnches in einer billigen Auflage von einer halben Million Exemplaren für besonders geeignet halte, über