Allerhand Hprachdnmmheiten
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Eröffnung des Hauptverfahreus zu entscheiden hätte, ist mit den in unserm Heere vorhandenen Anschauungen über die Rechte eiues Vorgesetzten unverträglich. Das Recht des Gerichtsherrn, eine Untersuchuug zur Hauptverhaudluug zu briugeu, wenn er dies für angemessen hält, kaun ihm weder durch ein aus Untergebnen noch durch ein aus Juristen bestehendes Kollegium verkümmert werden.
(Schluß fvlgt)
Allerhand ^prachdummheiten
ie unter dieser Überschrift im letzten Vierteljahre der Grenzboten gedruckten Bemerkungen über eine Reihe häßlicher Angewohnheiten, die sich in unsrer heutigen Schriftsprache entweder schon festgesetzt haben oder sich festzusetzen drohen, haben der Redaktion und auch dem Verfasser, der für viele Leser ja sofort feststand, obwohl seine Aufsätze nicht unterzeichnet waren, eine große Menge von Zuschriften eingetragen. Bei weitem die meisten davon waren Zustimmungen. Doch waren auch ein paar vereinzelte Gegnerstimmen darunter, unter andern ein sehr unhöflicher Brief aus Berlin, dessen Schreiber so that, als ob er glaubte, daß die „Sprachdummheiten" von irgend einem beliebigen Grünschnabel geschrieben wären, obwohl auch er über den Verfasser nicht im geringsten im Unklaren sein konnte und in seinem Briefe mir sein böses Sprnch- gewissen verriet. Eine Reihe vortrefflicher Gegenbemerkungen eines ungenannten Verfassers siud im vorigen Hefte unverkürzt abgedruckt worden. Nicht als ob uns alle seine Bemerkungen überzeugt Hütten. Was z. V. den papiernen Stil betrifft, so ist er sich offenbar nicht ganz klar darüber, was wir, die wir den papiernen Stil bekämpfen, uuter diesem Worte eigentlich verstehen, welcherlei Spracherscheinungen wir darunter begreifen; hoffentlich wird es ihm aus den nachfolgenden Aufsätzen noch deutlicher werden. Auch was er gegen den grammatischen Unterricht in der Muttersprache einwendet, hat nns durchaus nicht überzeugt. Aber dies uud audres, worin wir abweichender Meinung siud, stand in schwer zu trennendem Zusammenhang mit so vielem, worin wir mit dem Verfasser vollständig übereinstimmen, daß es ein Unrecht gewesen wäre, seine Bemerkungen etwa vorm Abdruck zu verschueideu. Ju diesen Gegenbemerkungen war übrigens ebenso wie in zahlreichen beifälligen Zu- Grenzboten I 1390 40