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Das soziale Kaisertum
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Das soziale Kaisertum

wei Kundgebungen des Kaisers sind erfolgt von weittragendster Bedeutung. Wer, der Monarchie lind der friedlichen Entwick­lung unsers Vaterlandes feind, sie abschwächen will, wird doch immer zugestehe«: müssen, daß sich der deutsche Kaiser nu die Spitze der Arbeiterschutzgesetzgebnng gestellt hat. Aber selbst in dieser Nbschwächung reicht ihre Tragweite über die Grenzen unsers Vaterlandes hinaus; in der Fürsorge für den deutschen Arbeiter, wie sie in den kaiserlichen Willensäußerungen enthalten ist, liegt gleichzeitig die für den vierten Stand in allen Staaten der Welt, und die hochherzigen Wvrte Kaiser Wilhelms II- werden nicht mir in den deutschen Gauen, sie werden in den Fabriken Belgiens und in der Schweiz, in England und Frankreich, diesseits und jenseits der Alpen und des Ozeans begeisterten Wiederhall finden. Wer sich aber in seinem Ur­teil zu der Höhe dieser kaiserlichen Gcsinuuug aufzuschwingen vermag, der wird eine dankbare Genugthuung empfinden, daß das hohenzollernsche Vermächtnis in dem gegenwärtige Träger der Krone einen Hüter und einen Mehrer sorlivör ^r^usws gefunden hat. Die Hvhenzollern sind nie Könige einer Klasse gewesen; in ihrem Staate hatte nie, wie im -mown rsssiiue, nur der Adel eine Stellung. Selbst als uvch überall ringsum die Grundsätze der Feudalität die Welt beherrschten, lenkte sich die Fürsorge der brandenburg­preußischen Fürsten auf die niedern Stände ihres Volkes. Ihr Eintritt in die Mark vollzog sich mit dem Niederbrechen der adlicheu Zwingburgen. Der Bürger und der Bauer betrachtete seine ueueu Fürsten zugleich als seine Be­freier, und mit eigner Lebensgefahr mußte uoch Joachim I. die ungehorsamen Junker von Raubrittertum uud Plünderung zu Gehorsam und milden Sitten zurückführen. Was Kurfürst Friedrich Wilhelm, den Mit- und Nachwelt mit dem Namender Große" ehrten, für die niedern Klassen seines durch den Grenzbotcn I 1890 38