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Die Nationalliberalen und die Sozialistengesetzvorlage
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Die Nationalliberalen und die ^ozialistengesetzvorlage

n der letzten Reichstagssitzung vom 25. Januar wnrde das Sozialistengesetz mit t«i» gegen 98 Stiinmen verworfen. Dieses Ergebnis ist dadurch herbeigeführt worden, daß die National- liberalen den H 24 der Vorlage, die Answeisungsbefugnis, in das Gesetz mit aufzunehmen sich scheuten. Es war das ein großer politischer Mißgriff. Es wäre jedenfalls besser gewesen, wenn der Theoretiker der Partei, von dem der Vorschlag, den Paragraphen zu streichen, ausging, die Sache nicht angerührt hätte, und wenn die Partei, nachdem das geschehen war, ihm nicht gefolgt wäre. Freilich sagen die Nativnallibernlen, und mit ihnen viele von der Reichspartei, die Ausweisungsbefugnis wäre bisher uur gefährlich gewesen, die Ausgewiesenen hätten der Svzialdemokrntie nur neue Agitationsherde geschaffen, auch da, wo sie bisher nicht bestanden habe, habe sie sv Boden gewonnen. Die Ausweisung verbittere nur und wende den Ausgewiesenen auch aus nichtsozialdemokratischen Kreisen Mitleid zn. Wie auch seiu mag, wenn die Regierung, die das alles auch weiß, da die Ver­treter des Bundesrates im Ausschusse es selbst zugaben, wenn sie dennoch, "bschvn nicht in der Schlußsitzung, aber früher, ans die bestimmteste Weise ^klärte: Wir brauchen das Gesetz mit der Ausweisungsbefugnis, wir brauchen gerade diese Vollmacht zur Abwehr der gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie; wenn sie alle andern Abschwächungen des Regieruugsent- wnrfes, die in der Richtung möglichster Übereinstimmung des Gesetzes mit dein allgemeinen Rechte lagen, willig hinnehmen wollte; wenn sie z. B. den Schnt, g^'gen mißbräuchliche Handhabung des Gesetzes wesentlich verstärkte und in der ^schwerdeinstanz jede unbefangene Entscheidung ermöglicht sehen wollte, alles ^'s, wenn man ihr nur das eine, die Ausweisnngsbefugnis, zugestehen

Grenzboten I 1890 32