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Arbeiter, die kamen und gingen: für die Erntezeit, für dns Hvpfenpflücken, fiir die Heuernte, für die Weinlese oder das Krautschueideu: dieses ziehende Volk bleibt jetzt vielfach aus. Aber wenn auch deutsche Dienstboten ins Land gebracht würden, so würde doch das fortwahrende „Wandeln," wie man in Lothringen den Pacht- oder Dienstwechsel nennt, unausbleiblich eintreten, nud zwar schon wegen der voraussichtlichen Verfeindung mit den einheimischen Dorfleuteu. Für die Gutsbesitzer wie für die deutsche Sache wäre damit sehr wenig gewonnen. Die größeru Gutsbesitzer würden sehr bald genötigt sein, durch Verpachtung von Häusern oder kleinerm Besitz sich den Bedarf an jederzeit bereiten Hilfskräften dauernd zu sichern.
Man sieht, daß sich für Grundbesitzer, die die Güter selbst bewirtschaften wollten, gar bald bedeutende Schwierigkeiten ergeben würden, denen nur durch einen Nachschub aus der Heimat und durch dessen Seßhaftmachung wirksam begegnet werden könnte.
Diese Verhältnisse weisen auf eine Lösuug hin, wie sie in Preußen für die östlichen Provinzen versucht wird.
(Schluß folgt)
Sybel über die Gründung des Reiches
achdem uns Heinrich von Sybel vor einigen Jahren in seiner Darstellung der „Revolutionszeit von 178ö bis 1800" den Zerfall des heiligen römischen Reiches deutscher Nativu geschildert hat, giebt er uns jetzt die beideu ersten Bände eines Werkes, das gewissermaßen die Fortsetzung dieser historischen Arbeit und in feinem Inhalte das Gegenstück dazu bildeu wird. Es nennt sich Die Begründung des deutschen Reiches durch Wilhelm 1. (München und Leipzig, N. Oldenbourg) und ist, wenn sich das frühere schon durch ausgedehntes uud gründliches Quellenstudium auszeichnete, insofern uoch wertvoller, als dein Verfasser dabei der Einblick in die preußischen Staatsakten in weitem Umfange gestattet war, indem er vom Reichskanzler im März 1881 die Erlaubnis erhielt, dazu die Bestände der Staatsarchive sowie der Registratur des Auswärtigen Amtes zu benutzen, „eine kaum absehbare Fülle des trefflichsten Materials, ministerielle Erlasse und Berichte der Gesandten,