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Die bedingte Verurteilung
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Der Verfassungsstreit in Preußen

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nicht, wie geineine Menschen, verlegen zu"; und viel mehr cils ein Verlcgen- heitsbehelf ist die bedingte richterliche Verurteilung vder Begnadigung nicht. Wv der Fall für sich nicht zur Begnadigung geeignet ist, da svll die Strafe vollstreckt werden; wo aber Begnadigung angezeigt ist, da soll sich der Segen der Gnade unverklausulirt ergießen. Zeigt sich der Begnadigte durch sein späteres Verhalten, dnrch Verülmug neuer Vergehen der Gnade unwürdig, so ist ja der Rahmen der im Gesetz angedrohten Strafen weit genug, um ihm seine Undankbarkeit eindringlich zum Bewußtsein zu bringen.

Der Verfassungsstreit in Preußen

Line historisch-politische Studie von R. Pape

cis Jahr 1848, das in weiten Kreisen so gewaltige Erwartnngen, so übertriebene Hoffnungen erregt hatte, hat für die politische Gesamtentwicklung Deutschlands thatsächliche, dauernde Folgen überhaupt nicht gehabt. Ans den damals vielfach so begeistert gepriesenen augeblichen Volkerfrühling folgte kein Sommer und kein Herbst, die eine reife Frucht gezeitigt hätten. Die ganze Bewegung jener Zeit, die anfänglich so mächtig zn sein schien, verlief schließlich im Sande uud würde gänzlich dem Flnche der Lächerlichkeit verfallen sei», wenn sie nicht so viel Blutvergießen und Greuelthaten in ihrem Gefolge gehabt hätte. Die heillose Verwirrung und Zerfahrenheit aber, die damals bei so vielen Männern zn Tage trat, welche nicht bloß sich selbst für große Politiker, für erleuchtete Staatsmänner hielten, sondern auch von der großen Masse ihrer Zeitgenossen dafür gehalten wurden, dauerte noch lange fort und spukte noch viele Jahre in unzähligen Köpfen. Ja selbst heutzutage trifft man hin und wieder noch Männer, die in ihrer politischen Entwicklung nicht über das Jahr 1848 hinaus­gekommen sind, und die noch immer in denGrundrechten" und der sogenannte« Reichsverfassung der Paulskirche das einzige Heil und die einzige Rettung für unser sonst unwiderruflich der schwärzesten Reaktion verfallenes Vaterland sehen. Mit solchen Leuten ist natürlich nicht zu rechten; sie müssen eben allmählich anssterben. Für den Geschichtsforscher jedoch, der uubefaugeu, ohne Leiden-