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Erinnerungen an F. Th. Vischer
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Hans Hoffmauu, den ich noch nicht kannte, erzählt die Verfasserin, enrpfahk er mir sehr, besonders den schauerlich-großartigen »Hexenprediger«; »Im Lande der Phäaken« gefiel ihm auch. Doch hatte er seine Bedenken. »Ob diese tragischen Ausgänge geradezu gefordert sind durch die Charaktere, darüber ließe sich sehr streiten.«" Die Härte in den tragischen Novellen Hoffmanns hat er also auch mißbilligt.

Doch genug der Proben und Auszüge. Sie sollen dem hübschen Buche der begeisterten nnd kunstbegabten Verehrerin Vischers nur Leser und gerechte Anerkeuuuug schaffen, aber auch unsre im Eingange aufgestellte Behauptung bestätige», daß Bischer Persönlich uns nach seinem irdischen Tode erst recht tener geworden sei.

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Zur Bnutfrage. Während unser Aufsatz in Nr. 41 nnd 42 derGreuz- bote»" in die Welt hinausgeht, sehen Nur die Koalition, das Kartell der Manchester- »uiuner, der Großfinanz und der Partitularisleu eifrig an der Arbeit, daß die Entscheidung der Bankfrage durch unsre Reichsgesetzgebung verpfuscht werde. In die Spalten der besten, nativualgesiuutesteu Zeitungen werden Kuckuckseier hinein­gelegt. Da wird gesagt, süddeutsche Patrioten mit warmen Herzen für das Reich wollten von ihren Einrichtungen nicht lassen. Aber Gründe, warum dieser Parti- iülarismnS gerechtfertigt sei, vermag kein Mensch beizubringen. Wahrscheinlich rühren diese Wehklagen vou den Schlaumeiern der Großfinanz her. lind was das Reich, wenn es die jetzige Reichsbmll mit Privatkapital beließe, vom Ge­winn außer seinen jetzige» Bezügen erhalten svll, beruht zumeist auf einer Mißachtung der Bestimmungen in t? 24 und 41 des Bankgesetzes, wonach dem Reiche vlmehi» die Hälfte von den Rücklage» (dem Reservefonds) zukommt. So­weit aber die unklaren Borschläge doch dem Reiche etwas gewähren »vollen, ist das Gebotene ei» Linsengericht. Also: Reichsregierung und Reichstag, haltet die Äuge» a»f!

Die Gehaltsverhöllmisse der höher« Lehrer i» Sachse». Das Schul­wesen Sachsens erfreut sich eines sehr guten Rufes im Jnlande wie im Aus­lande; die Organisation scheint glücklich, die Dotation im allgemeinen ausgiebig zu sein. In Bezug auf die Gehalte trifft aber die Auunhme besonders günstiger Verhältnisse mir bedingt zu, nämlich bezüglich der Volksschule und der Hochschule. Bei der Hochschule erfolgt die Feststellung des Gehaltes je uach der wisseuschnft-