Die Kündigung der Vanknotenprivilegien
(Schluß)
egeil die Einrichtung einer reinen Neichsbank haben einige Leute die Behauptung angeführt, bei einem unglücklichen Kriege mit dem Auslande würde das Kapital einer solchen Bank leichter der Beschlagnahme des Feindes unterliegen als das Kapital einer durch Privatmittel gebildeten Bank. Abgesehen nnn von dein Zweifel, ob ein siegreicher Feind sich die Mühe nehmen würde, so seine Unterschiede zu machen, müssen wir uns für unfähig bekennen, mit den Verfechtern solcher Bedenken nns in einen Streit einzulassen, wenigstens soweit diese Bedenken von deu heldenmütigen Seelen herrühren, die sich vor überseeischen Nasenstübern heillos fürchten und dadurch uns schon unheilbare Verluste zugefügt haben.
Auch deu Grund können wir nicht gelten lassen, daß eine Reichsbnnk mit Privatkapital nicht so leicht dem Mißbrauch durch die Reichsregierung würde ausgesetzt sein, wie ein reines Reichsinstitut. Bei einem solchen würde allerdings der 35 des Bankgesetzes nicht anwendbar sein, wonach den Geschäften der Reichsbank mit den Finanzverwaltungen des Reiches oder der Einzelstaaten der Zentralausschuß zustimmen muß. Eine entsprechende gesetzliche Bestimmung, wonach etwa dem Reichstage ein Mitwirkungsrecht gewahrt würde, müßte solche Bedenken erledigen. Außerdem halten wir jene Bestimmung in 8 35 des Bankgesetzes nicht für besonders wertvoll; gegenüber einer in Geldbedrüngnis befindlichen kräftigen Reichsregierung würde selbst der Zentralcmsschnß nicht widerstandsfähig sein. Auch könueu wir nach allen mit der Negierung des Reiches und der Einzelstaaten gemachten Erfahrungen bezüglich budget- uud sonst verfassungsmäßig geführter Finauzverwaltung zu ihnen das beste Vertrauen hegen, sodaß es nicht gerechtfertigt wäre, an lehrmeinungsmäßigem Mißtrauen die Schaffung eines sonst nützlichen und notwendigen Reichsinstituts scheitern zu lassen.
Haben wir lediglich eine Neichsbank als reines Neichsinstitut, so kann sie auch zur Beschlennignng der Germanisirung von Elsaß-Lothringen viel beitragen. Sie wird den Firmen, die in ihrer Buchführung u. s. w. französische Sprache und französisches Münzsystem anwenden, dieses Verhalte» sehr bald dadurch abgewöhnen können, daß sie nicht bloß mit solchen Frnuzöslingen selbst keine Geschäfte macht, sondern auch leine Wechsel ankauft, auf denen irgend