Beitrag 
Die Kündigung der Banknotenprivilegien
Seite
66
Einzelbild herunterladen
 

«u;

behandelt worden. Die Gegner der jetzigen Einrichtung, die Befürworter einer einzigen Reichsbank ohne Privatkapital, haben dieses System mehr aus einem dunkeln Instinkt, als mit durchschlageuden Grüuden empfohlen, wahrend die Verfechter des jetzigen Zustandes, insbesondre die Vertreter der überwuchernden Hvchfiuanz, ihn aus allen Tvnarteu preisen, Bücher und Gutachten aller Art zu seinen Gunsten haben schreiben und dabei von seinen Gebrechen nicht ein ein Sterbenswörtchen haben verlauten lassen.

Unter diesen Umständen ist es wohl angebracht, endlich einmal ganz be­stimmt zu begründen, weshalb unsrer Meinung nach der Bundesrat, wenn er sein Recht wahren und seine Pflicht erfüllen will, ganz nnd gar nichts andres thun kann, als die bestehenden Privilegien kundigen und vom 1. Januar 18ö1 ab die Reichsbank als reines Reichsinstitut ohne Privatkapital und ohne die gefährliche Einmischung der Großfinanz in die Verwaltung einrichten.

Sehen wir uns zunächst um, aus welche» Grüuden unsre Privatnoten­banken errichtet worden sind, so werden wir kaum irgendwo lediglich unanfecht­bare Gründe finden. Nnr einige Banken geringern Geschäftsumfnnges nnd hervorgegangen aus einem gewissen, der Anerkennung nicht unwerten Lokal­patriotismus mögen dabei eine Ausnahme machen. Aber selbst an Orten, wo solche lokale oder kommunale Schöpfungen geplant und im Entstehen begriffen waren, wurden diese Vorbereitungen von eigennützigen Gründungen der Groß­finanz erdrückt. .

Fast alle Privatnvtenbant'en wurden von den größern Bankhäusern Deutsch­lands gegründet, zunächst um an den von ihnen gezeichneten Aktien bald einen sichern, recht netten Agivgewinn von der großen Menge einzuheimsen, sodann aber auch, um sich auf viele Jahre hinaus fette Aufsichtsratsstellen zu sichern, und hauptsächlich, um sich in den so gegründeten Banken willige Werkzeuge eigner Finanzoperationen nnd bereiteste Diskonteure größter Wechselbeträge zu niedrigsten Diskontosätzen zu sichern.

Einflußreiche Personen, die solche Privilegien vermittelte», hatte» bisweilen auch ihre» Nutzen davon. Sie wurden von den Gründer» mit größer» oder kleinern Trinkgeldern abgefunden, namentlich in der Form, daß für die Helfer, ohne daß sie selbst Geld hergaben, angeblich erste Zeichnungen bewirkt und ihnen »ach Eintritt der Kttrssteigernnge» die Agivgewinne unter dem Vorgebe» ausgezahlt wurden, die von ihnen gezeichneten Aktien seien mit dem Kursge­winne verkauft. Das wurde so geschickt gemacht, daß der Beschenkte die Gabe oft kaum als Geschenk erkannt haben »lag. Die privilegirten Staaten als

über seinen Gründe» gegen das Fortbestehen der Privatnvtenbankcu sind einige wesentliche der vvn uns gebrachten neu. Bon Nasse weichen wir ab, wenn wir die Reichsbnnk in ein reines Reichsinstitut verwandelt wissen wollen. Nasses Gründe haben uus nicht überzeugen können. Wir glauben sie mit dem genügend widerlegt zu haben, was bereits vvr Erscheinen seiner Abhandlnng vvn uus über diese Frage niedergeschrieben worden ist.