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Frankreich nach Boulangers Verurteilung
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Frankreich nach Voulangers Verurteilung

n der letzteiiWochc ist endlich der Krug gebrochen, der so lange zn Wasser gegangen war. Der französische Senat hat, nachdem er sich vorher in den höchsten Gerichtshof des Landes verwandelt hatte, seine volle Schuldigkeit gegen die dort herrschende Partei und übersehen wir das nicht, denn er war von denNationalen" in seiner Existenz bedroht auch gegen sich selbst gethan und Bvulanger smnt zweien seiner Helfershelfer der ihnen vom Staatsanwnlt schuld gegebenen Verbrechen wegen verurteilt.' Die Monarchisten haben sich an dem llrteils- sprnche nicht beteiligt, sondern sich vorher freiwillig entfernt, doch thut das der Giltigkeit der Entscheidung juristisch und vorläufig auch politisch keinen Eintrag; denn die Verurteilenden bildeten die große Mehrheit der Körverschaft, der sie angehören. Ihr Wahrsprnch besteht zu Recht, eine Berufung ist nicht möglich, es wäre denu an die Gewalt, an eine Revolution, und an eine solche ist bis auf weiteres uicht zu deukeu- Der auf englischem Boden in freiwilliger Verbannung lebende General ist der Verschwörung, des Versuchs gegen die Sicherheit des Staates und der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig be­funden und auf Grund dessen mit seinen Mitschnldigen Nvchefort und Dillvn zu lebenslänglicher Einsperrnng in einem befestigten Platze verurteilt worden, womit selbstverständlich der Verlust aller bürgerlichen und militärischen Rechte verbunden ist. Das Vorspiel dieser Verdammung zu politischem Tode war die Niederlage, die der große Schwindler bei den Wahlen der Geueralräte erlitt. Der Gaug der Untersuchuug wurde gefördert und erleichtert, indem die Noyalisten und die Imperialisten, seine stillen Verbündeten, sich Mann für Manu von ihr zurückzogen, weil sie, nachdem der Senat ihren Einspruch da­gegen, daß er sich den Charakter eines Gerichtshofes beizulegen im Begriffe Grenzbvten III 1889 49