Die deutsche Arbeitergesetzgebung
von Ronald Ueßler S. Die Pflichten des Arbeitsherrn
enn es richtig ist, daß die Bestimmungen der deutscheu Arbeiter- gesetzgebuug in dem Wesen der Arbeitsgemeinschaft selbst ihren Ursprung haben, sv müssen sich die Pflichten der einen Seite, des Arbeitsherrn, ans der eigenartigen Stellnng ableiten lassen, die er in der Arbeitsgemeinschaft einnimmt- Diese Vermutung werden wir durch die nachfolgende Untersuchung bestätigt finden. Wir wollen nns jedvch hierbei nicht auf lehrhafte Allgemeinheiten einlassen, sondern zunächst zusehen, wie weit wir kommen, wenn wir einzelne Besonderheiten der Stellnng des Arbeitsherrn Heransgreifen und Folgerungen daran knüpfen.
Die Stellung des Arbeitsherrn unterscheidet sich dadurch am auffallendsten von der Stellung des Arbeiters, daß der Gewinn, den er ans dem Arbeitsbetriebe zieht, meist hoher ist als der des Arbeiters, und daß dieser Gewinn vor allein stets hin und herschwaukt und niemals eine derartige Unbeweglichkeit bewahrt wie der Lohn des Gehilfen, der Arbeitslohn. Arbeit und Arbeitsgewinn stehen in engster Wechselbeziehung, und wir schließen daher, daß die Arbeit des Arbeitsherrn ebenfalls eine viel ungleichartigere sei als die seiues Arbeitsgehilfen. Zum Beweise hierfür kann eine auf Gewinn gerichtete Art der Erwerbsthätigkeit dienen, die nicht notwendiger Weise in Arbeitsgemeinschaft, mit Gehilfen borgenommen wird. Wenn jemand darauf ausgeht, und es kommt das im heutigen Erwerbsleben in der That vor, durch Verkauf von Erfindungen, ans die er ein Patent genommen hat, Gewinn zu machen, so wird seine Einnahme offenbar im hohen Grade schwankend sein. Es ist ungewiß, ob es ihm gelingt, neue Erfindungen zu ersinnen oder sie durch andre in seinem Auftrage ersinnen zu lassen. Es gelingt ihm vielleicht Jahre lang nicht, etwas zu erdenken, wobei er sich von der Patentirung einen Erfolg versprechen könnte. Hält er dies dennoch bei diesem oder jenem Gedanken, nach jahrelanger Pause, für angemessen, so bleibt es immer noch außerordentlich zweifelhaft, ob das genommene Patent nun auch wirklich seiueu Weg macht, Anklang findet, und in seinen neuen Erzeugnissen verkäuflich wird. Die Einnahme eines Mannes,