Der Kampf der französischen Regierung mit Voulanger
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as jetzige Kabinet des Präsidenten der französischen Repnblik uiacht die bei seinein Amtsantritte gegebenen Versprechungen wahr nnd legt gegen die Boulangisten, die Hauptfeinde des Staates, wirklich Energie an den Tag, der Streit ist in den letzten Wochen geradezu ein Kampf auf Leben und Tod gewvrdc». Nachdem dns Gesetz, das mehrfache Kandidaturen bei den Nbgevrdnetenwahlen verbietet, von der Deputirtenkammer nud vom Senate angenommen worden ist, scheint Wider Erwarten anch das gerichtliche Einschreiten gegen den General und die Hauptpersonen seines Anhangs in Fluß kommen zu wollen. Die Anklageschrift des Oberstaatsanwalts ist ihnen ins Haus gesandt und bereits von der Presse veröffentlicht worden. Sie ist ein sehr dickleibiges Opus, und ihr Verfasser zeigt, daß er nicht bloß Jurist ist, sondern sich auch auf die Künste des Parteischriftstellers versteht, ja man kann vermuten, daß er dabei mehr die dramatische Wirkung als den Beweis seiner Behauptungen und die strenge Logik seines Gedankenganges vor Augen gehabt habe. Hier und in einige» andern Beziehungen folgt er freilich nur dein Branche der öffentlichen Ankläger in Frankreich. Während man anderwärts sich allein mit dein Verbrechen beschäftigt, das dem Betreffenden schuld gegeben wird, erzählen diese alles ihm irgend Nachteilige aus seinem Leben, so zu sage» von Kindesbeinen an, gleichviel aus welcher Quelle, ob leicht zn begründen oder nicht, ob au sich wichtig oder wenig bedeutend, wenn der Gesamteindrnck nur das Gericht bewegen kann, den Angeschuldigten überhaupt für einen schlechten Menschen zu halten. So verhält sichs auch mit der Anklage gegen Bonlanger, die nichts vergißt, was ihm schaden kann, und die mau als rhetorische Beschimpfung, als Versuch, den General als zu allem fähig erscheinen zu lassen, was ihm in der Hauptsache Greuzlwt.'n III Ittt-i'I 25