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Späte Sühne?
völlig einem unmündigen Kinde gleich. Darum liegen ihm aber anch Pflichten ob; ebenso wie in der Familie dem zum Jünglingsalter erwachsenen .Kinde. Pflichtenverhältnisse können nur zwischen solchen bestehen, welche von einander nicht allzu verschieden sind; dann aber müssen sie auch als gegenseitige Pflichten ins Leben treten, sobald eine Berührung zwischen den Personen auf sittlicher Grundlage, alfo hier iu der Arbeitsgemeinschaft, stattfindet. Nicht darin beruht die Bedeutung der Beiträge der Arbeitshcrren zur Krankenversicherung und Unfallversicherung, daß etwas nebeu dem Lohne gezahlt wird; denn mit diesem müssen ja jene Beiträge aus dem Gesamterträge des Werkes gedeckt werden und müssen auch dem Arbeitsherrn sür seine höhere Arbeitsleistung einen Teil davon vorweg übrig lassen; sondern das ist das Wichtige dabei, daß sie der Arbeitsherr kraft seiner Schutzpflicht zahlt, auch wenn der Arbeiter daS Geld lieber anderweit verwenden würde.
Späte Sühne?
<Lin paar Fragen an die Gelehrten von Maria-Laach aus Anlaß der ZVettinseier
ie Übertragung des Markgrafentums Meißen an Heinrich, einen Ahnen des erlauchten Hauses Wcttiu, durch die das Band zwischen Land und Herrscher auf nnn volle achthundert Jahre geflochten worden ist, war Anlaß uud Inhalt des Festes, das im vorigeu Monat Fürst uud Volk von Sachsen jubelnd begingen. Daß in den Jubel sich kein Mißton mischte, daß er einhellig war, mehrte die Freude. Vornehmlich für den Kenner deutscher Geschichte, den unter den Vorbereitungen auf das Fest die Sorge beschlichen hatte, daß ein alter Gegensatz, der eben den ersten der Wettiner Markgrafen umfing nnd noch uach vielen Menschcnaltern seinem nur schwach umrisseuen Bilde Züge arger Trübung zuführte, der Gegensatz der römischen Kirche, sich wenn anch nicht in einem Widersprüche, doch in versagter Teilnahme ihrer Vertreter zu neuem Ausdrucke bringen würde. Nun haben auch sie seinem Gedächtnis die Ehre gegeben, nun hat gerade die katholische Geistlichkeit, im Vvrantritt vor der evangelischen, dem königlichen Nachfolger des Markgrafen den Erstling des Glückwunsches unter Führung ihres Bischofs gebracht nnd der oberste der Bischöfe, Papst Leo XIII., mit einer fürstlichen Gabe die Feier würdig geschlossen.