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Die deutsche Arbeitergesetzgebung : 1. Die Grundlagen
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Die deutsche Arbeitergesetzgebung

von Ronald Keßler

^. Die Grundlagen

it dem Gesetz über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung ist die deutsche Arbeitergesetzgebuug wenigstens zu einem einstweiligen Abschluß gelangt. Die Gedanken, die in der kaiserlichen Bvt- schaft vvm 17. November 1881 ausgesprochen waren, haben ihre gesetzliche Anerkennung gefunden, das Werk ist im wesentlichen vollendet. In den Beratungen des deutschen Reichstages über das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz ist zwar mehrfach ausgesprochen worden, daß sich in nicht allzu ferner Zeit wohl die Notwendigkeit herausstellen würde, nicht nur in diesem, eben der Beratung unterliegenden Gesetze, sondern auch in den früher angenommenen Unfall- und Krankenversicherungsgesetzen Änderungen vorzunehmen, namentlich zur Vereinfachung der Behörden und der Ein- richtnngen, die man geschaffen hat, nm die Durchführung jener Gesetze zu ermöglichen. Diese beabsichtigten Veränderungen sind nun zwar durchaus nicht unwichtig wir werden ihre Bedeutung später noch darlegen, aber es hat doch mit ihnen eine ganz andre Bewandtnis, als wenn es noch gälte, eine jener Versicherungen für Krankheit, Unfall oder Alter erst neu zu schaffen. Bei jeder dieser Neuschvpfnngen bestand die Hauptschwierigkeit darin, im Volle nnd einem Teile seiner Vertreter den Widerstand zu überwinden, dem jeder neue und grvßartige Gedauke begegnet; denn, ohne daß ans dieser Thatsache jenen Widersachern der geringste Vvrwurf gemacht werden soll, eS kann doch niemand leugnen, daß auch die größte Wahrheit kämpfen muß, ehe sie anerkannt wird. Das, was jetzt noch zu thun übrig bleibt, ist von ganz andrer Art: diese zweckmäßigeren Einrichtungen zur Erreichung eines schon anerkannten Endziels müssen fast von selbst eintreten; die Erfahrung wird lehren, was hier zu thun sei, uud wesentliche Meinnngsverschiedenheiten werden nur die geltend machen, die sich nicht auf den Boden der Thatsachen stellen können. Man findet überall im öffentlichen Leben, daß, sobald eine große Anzahl durchaus neuer Gedanken, wie bei der deutschen Arbeiterversichernug, verwirklicht werden soll, eine unverhältnismäßig große Zahl von verwickelten Einrichtungen zu ihrer