Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zinsgewähr des Staates hält der Verfcisser für unbedenklich oder doch für ein notwendiges Übel, um der Landwirtschaft nnter die Arme zu greifen. Er will den Staat durch einen Zinsaufschlng von ^ Prozent entschädigen, der dann zn einein Sicherheitsstvck angesammelt werden soll. Der Gläubiger soll also nur zwei Prozent erhallen, wahrend der Staat für die Vermittlung der Zinszahlung n. s. w. 21/2 Prozent vom Schuldner einzieht.
Außerdem soll jede Staats- oder Kommunalkasse (!) und auch die Reichsbank verpflichtet werden, Grundschuldscheiue unter Zinsenvergütnng in Zahlung zn nehmen. Die Zinsen selbst sind „halbjährlich portofrei an die zn ihrem Empfange autorisirte Kasse einzusenden," während der Gläubiger sie gegen Einliefernng des betreffenden Zinsscheines bei jeder öffentlichen Kasse soll einziehen können.
Bei alledem ist jedenfalls der zweivrozentige Zinsfuß die schönste Erfindung. Was der starke, den Geldmarkt beeinflussende .Kreditverband der „Landschaften" nicht vermocht hat, das soll jetzt mit einem Zins von zwei Prozent der einzelne Grundbesitzer erreichen. Die unglückliche Analogie der Zettelbanken, deren Scheine ja bekanntlich ganz zinslos umlaufen und doch gern in Zahlnng genommen werden, verwirrt immer wieder die Köpfe nnd läßt die Pläne der „Bodenscheiue." oder, Wie sie hier nun genannt werden sollen, der „Grundschuldscheiue" nicht aussterben. Und doch bedarf es nur kurzer Überlegung, um zn begreifen, daß der Bankkredit auf der allezeit znhluugsbereiteu Deckuug, die im Baukgewölbe liegt, beruht, und die für den Verkehr bequeme, jederzeit einlösungsfähige Banknote ebensowenig Zins abzuwerfen braucht, wie das bare Geld, das jemand sonst im Kasten vorrätig hält, daß aber eine Anweisung ans Lnndwert — das ist die Grnndschuld im wirtschaftlichen Sinne - ^ Wege» ihrer schweren nud umständlichen Nealisirbarkeit niemals den Ansprüchen des Verkehrs geniigen, niemals als „Zahlmittel" durchdringen wird. Der Plau der Grundschuldscheiue, bei dem selbst die unglücklichen Gemeinden in Mitleidenschaft gezogen werden sollen, wird auf eine Zwangsanleihe des Grundbesitzes bei den öffentlichen Kassen zu einem unerhört niedrigen Zinsfuße hinauslaufen, da sie kaum jemand finden würden, der ihnen die Scheine freiwillig wieder abnähme. Und dabei soll denn auch noch der Zinsgenuß „der in den öffentlichen Kassen liegenden Grundschuldscheiue" nicht diesen Kasseu, souderu dem Sicherheitsstvck zufließen! (Seite 31). Da ist anch die wi>nderbare Äußeriiug nicht uuberechtigt: »Das belastete Grundstück ist ja eigentlich Staatseigentum geworden, und der Besitzer nur der Nutznießer seiner darauf verwendete« Arbeitskraft und seiner Intelligenz," womit dann übereinstimmt, daß das Grundstück, wo die Zinszahlung ausbleibt, uuter Umständen „den Domänen eingereiht werden" tonne.
Dem Verfasser selbst wird bei dein Zinsfuße von 2 Prozent offenbar schlecht zu Mute. Er beruft sich entschuldigend auf den Privatdiskont in Berlin nnd Hamburg, der zwischen 1^/z bis 2 Prozent schwanke, offenbar ohne zn ahnen, daß dieser, aufs Jahr berechnet, eine recht ansehnliche Verzinsung ausmacht. Dann fährt er wörtlich fort: „Sicher jwerdenj viele Geschäftsleute, besonders kleinere, den Grundschnldschein sehr gern, znm Zweck kürzerer oder längerer Geldanlage benutzen, da er noch viel handlicher als der Wechsel ist nnd ohne alle Umstände und .Kosten jeden Augenblick Weltergegeben werden kann. Die Girokonti werden allerdings darnnter zu leiden habeu, zweifellos auch der Effektenverkehr, sowie der Banknvtenumlanf. Daher dürfte der Grundschnldschein in Bank-, Bantier- nud Börseukreiseu wohl vorläufig nicht allzuviel Gnade finden. In allen andern Kreisen, und vor allem anch in denen der kleinern und größeru Sparer, wird man den Grundschnldschein des zwar geringen, aber recht angenehmen Zinsgenusses (!) wegen Grenzbvten III 18»!) IL
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