Beitrag 
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

Litteratur

41

Niemand wird bestreiten, daß der Unversicherte ein größeres Interesse an dem Vorhandensein tüchtiger Fenerlöscheinrichtungen besitzt als der Versicherte. Deshalb ist es aber unzweifelhaft nicht recht, dem Sorgsamen, der die wirtschaftliche Aus­gabe für die Feuerversicherung nicht scheut, diese Fürsorge dnrch die Beiträge für die Löscheiurichtungen zu verteuern, während der minder Vorsichtige davon befreit bleibt. Gerade der Unversicherte sollte durch besondre Abgaben für die Feuerlösch- einrichtnugen besteuert werden, weil er sich auf deren Wohlthat verläßt. Das gegenwärtig bestehende umgekehrte Verhältnis unterstützt gewissermaßen die Leicht­fertigkeit oder Gleichgiltigkeit, die in einem Teile des Publikums gegen die Feuer­versicherung noch immer besteht.

Aus solchen Erwägungen vermögen wir uns nicht mit dem Gedanken zu be­freunden, daß in der Heranziehung der Mobiliarfenerversichcrung zu Beiträgen für die Feuerlöscheinrichtungen ein wirtschaftlich richtiger Grundsatz zur Ausführung gelange. Bei der in Aussicht genommenen einheitlichen Regelung der Versicheruugs- gesetze im Reich erfährt hoffentlich auch der hier besprochene Gegenstand eine er­neute Prüfung und eine, allseitig befriedigende Beurteilung.ss

Des alten Dorfes Ende. In dem unter diesem Titel in Nr. 23 der Grenz- bvten abgedruckten Aufsätze heißt es Seite 451:Nur das Dorf ist vv» der Ver­kuppelung unberüht geblieben; anders in Dänemark, wo die Rcgiernng den Ausbau der Bauern befördert, ja sogar . . . vorgeschrieben hat, so . . . daß eiu Teil der Bauern oder alle ihre Höfe im Dorfe aufgegebeil und sich in der Mitte ihres neuen Grundes niedergelassen haben."

Hierzu erlaube ich mir die Bemerkung, daß ein Gleiches in meiner Heimat Ostpreußen fast durchweg geschehen ist, und wahrscheinlich mich in vielen andern Teilen des nordöstlichen Deutschlands. Hier im Westen, namentlich im Bergischen, ist es ebenso, wohl schon von Alters her.

Llberfeld Viktor Kiy

Litteratur

Fürst Bismarck-Gedenkbuch von v. Horst Kohl. Zweite Auflage. Chemnitz, Bülz, 1889

Der Verfasser hat fleißig Bücher und Zeitungen durchgelesen und daraus zu­nächst eine Tabelle zusmmnengestellt, die knrze Nachrichten über die wichtigeren, Er­eignisse des privaten nnd politischen Lebens des Reichskanzlers giebt. Wir erfahren hier n. a. die Namen seiner zwölf Taufpaten und seine Wohnuugeu in Berlin, als ^' Gymnasiast war. Dann folgen als Beilagen verschiedne fürstliche Schreiben an den Kirsten, ein Verzeichnis seiner Orden und Titel, die Texte seiner Doktor­diplome und Ehrenbürgerbriefe, ein Überblick über die von ihm existirenden Bild­nisse und plastischen Darstellungen, ein Verzeichnis der Schriften über ihn, und daran schließt sich als zweiter Teil eine Anzahl denkwürdiger Äußerungen, die er Grenzboten III 1839 6