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Die Rechtsverhältnisse der Eingebornen in den deutschen Schutzgebieten
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Der Aronprinz in der AonfMszeit

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der großen Verschiedenheit der in den einzelnen deutschen Schutzgebieten vor­handenen eingebornen Völkerstnmme wird es allerdings notwendig sein, für die einzelneu Schutzgebiete besondre Anweisungen zu verfassen, die selbst­verständlich einen Überblick über dasjenige zu geben hätten, was nns bezüg­lich der Sitten, Gewohnheiten und Einrichtungen der einzelnen Völkerschaften bereits genügend bekannt ist.

Daß wir in Deutschland die geeigneten Kräfte znr Herstellung solcher Anweisungen besitzen, bedarf wohl keiner weitern Darlegung. Es wird nur darauf ankommen, daß die Neichsregierung etwa in Verbindung mit der Ber­liner Akademie der Wissenschaften den Anstoß zu solchen Arbeiten giebt und in geeigneter Weise die betreffenden Gelehrten dafür gewinnt.

Der Kronprinz in der Konfliktszeit

it dem Nachstehenden haben wir nicht die Absicht, die gesamte Hal­tung des preußischen Thronerben in der Zeit des Verfaffnngs- streites darzustellen; wir wollen nur eine Episode seines Ver­haltens zn seinem königlichen Vater und dessen Regiernng ins Auge fassen, die jetzt halb vergessen zu sein scheint, obwohl sie ganz besonders charakteristisch und lehrreich ist.

Es war im Frühjahre 1863, als der Streit zwischen der Mehrheit des Abgeordnetenhauses und dein Ministerium Bismarck bereits zu großer Heftigkeit gediehen war nnd einen bedeutenden Teil des preußischem Volkes mit Erbitte­rung gegen die Regiernng erfüllt hatte, die dein Drängen der demokratischen Partei nach Erweiternng der Macht des Hauses über die verfassungsmäßige Grenze hinaus nicht nachgeben nnd anderseits nicht in der nenen Militär- vrganisation das Mittel zur Ansführung der Absicht des Königs und seines obersten Nats opfern konnte, die dringend notwendige Besserung der nationalen Zustände endlich in die Hand zn nehmen. Befangenheit, verblendete Leiden­schaft, unnatürliches Mißtrauen hatten infolge des Parteitreibens weithin die Gemüter ergriffen, es konnte so nicht weiter gehen, ohne mit schwerem Unheil zu enden und zuletzt eiue vollständige Zerrüttung des Staates herbeizuführen..

In dieser Not erging am 1. Jnni die bekannte Preßverordnung als be­sonders wirksame Maßregel gegeu das Übel, das hauptsächlich die aufregende und verwirrende Thätigkeit der Zeitungen zu solcher Gefährlichkeit gesteigert