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Parlamentarische Arbeitsteilung
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529 Maßgebliches und Unmaßgebliches

wirtschaftliche» Beratuugeu wünscheuswerte Sachkunde aueigueu könne. Gerade die wirtschaftliche Gesetzgebung erfordere eine ununterbrochene Wechselwirkung mit den praktische» Erfahrungen, nnd es sei nicht für jeden möglich, sich ei» sicheres Urteil zur Abstimmung über ein so riesenhaft ausgedehntes Gebiet zu bilden. Der Reichskanzler hoffte, daß ein Mandat zu diesen» Volks­wirtschaftsrate nur solche Mäuuer auuehnicn würden, die Zeit und Lust dazn hätten, nnd von denen daher wirkliche Sachkuude zu erwarten wäre.

Alles dieses trifft für den hier erörterten Vorschlag zu, während es von den Beweisgründen der Reichstagsmehrheit, die im Jahre 1881 den Volks­wirtschaftsrat ablehnte, nicht getroffen wird. Bekanntlich erfolgte die Ablehnnng, weil man eine staatsrechtliche Verantwortlichkeit des WirtschaftSrates vermißte, nnd fürchtete, daß diese eine selbständige Instanz neben nnd über dem Reichs­tage werden würde, die das Ansehen des Reichstages schwächen müßte. Der wirtschaftliche Reichstag wäre eben der Reichstag selbst nnd würde seinem Politischen Zwillingsbrnder in keiner Weise Konkurrenz macheu.

Das Gesetz brauchte nur einfach zu lauten: 1. Die Tagung des Reichstages erfolgt getrennt: n) für politische Gesetzgebung, Verfassung und Verwaltung des Reiches einschließlich des Budgets; d) für wirtschaftliche nnd soziale Gesetz­gebung. 2. Zweifel über die Zuständigkeit einer Sache entscheidet der Bundesrat. 3. Die Sitzungen der beiden Reichstage finden nicht gleichzeitig, sondern nach oder neben einander statt.

Pr.-Holland Rnrt Graeser

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Der Impfzwang und seine Durchführung. Im Jahrgang 1888 der grünen Blätter (Bd. 1, Seite 222) habe ich dargelegt, daß nach meiner Ansicht die Zwmigsiiiipfling zulässig sei, da das Reichsnnpfgcsch sie nicht untersage, das preußische Recht sie aber unbedingt zulasse, und daß die zuständigen staatlichen Behörden meine Ansicht gebilligt hätten. Die Frage ist inzwischen in zahlreichen Petitionen, die sich zum Teil sehr lebhaft mit meiner Person nnd meiner Handlungsweise be­schäftigen, dem Reichstag unterbreitet worden, und es interessirt vielleicht die Leser dieser Zeitschrift, von dem Schicksal dieser Pelitionen Kenntnis zn erhallen.

Der Referent der Petitionstommission hob bei der Kommissiousberatung her­vor, daß sofort mit Erlaß des ImpfgeseheS von, 8. April 1874 Pelitionen da­gegen hervorgetreten seien, daß aber bis znin heutigen Tage immer dieselben Namen, ja meistenteils wörtlich dieselben Petitionen wiedertehrlen, eine derselben ist z. B.