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Patent oder Lizenzprämie? : Ein Beitrag zur Verbesserung des Reichs-Patentgesetzes :
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Patent oder Lizenzpräinie?

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dadurch geworden ist. Ich kenne leider die Geschichte dieser glücklichen Er­findung nicht, aber soviel behaupte ich kühulich, daß nach Ablauf von drei Jahren noch kein Patentamt der Welt imstande gewesen wäre, in einem Streit­salle den materiellen Wert derselben auch nnr annähernd richtig zn beurteilen nnd die Snmme zu bestimmen, die der Patentinhaber als eineangemessene Vergütung" odergenügende Sicherstellung" zu betrachten auch uur mit einem Schein von Recht und Billigkeit hätte gezwungen werden können. Keine Er­findung ist so blendend und fällt durch ihre Vorteile so in die Angen, daß sie den angeborenen konservativen Hang der Menschen, ihre Vorliebe für das gute" Alte, Langbewährte sofort zu besiegen vermöchte. Auch der mit allen Mitteln der Reklame gründlich vertraute amerikanische Geschäftsmann wird erst Monate und Jahre brauchen, ehe der nene Gegenstand, den er einzuführen bestrebt ist, in weitern Kreisen bekannt geworden, von einigen Neuerungs- süchtigen zuerst schüchtern gekauft, durch die Praxis bewährt ist uud auch bei denen, die fest am Alten hängen, Anklang findet. Ja man müßte aus Psycho­logischen Gründen die fünfzehnjährige Giltigkeitsdauer eines Patentes für viel zu kurz erachten, wenn nicht die maunichfachen Beschwerdeu und Nachteile, die sich aus unserm Patentwesen ergeben, eine längere Frist als völlig un­erträglich erscheinen ließen.

Alle diese Mängel unsers Patentwesens, die hier nnr in ihren Haupt­erscheinungen kurz gezeichnet werden kvnutcn, scheiueu den Vertretern der Frei­handelstheorie Recht zu geben, die mit der ganzen Hartnäckigkeit verbissener Doktrinäre zwei Jahrzehnte lang gegen jeden Erfindungsschutz gekämpft haben, bis sie endlich überwunden wurden.

Aber sie scheinen es nur. Demi in Wahrheit würde ein Sturm der Entrüstung die politische Partei hinwegfegen, die das Prinzip des Schutzes der wirtschaftlich Schwachen, das wie ciu roter Fndeu unsre ganze Wirtschafts­politik durchzieht, in einer seiner wichtigsten Erscheinungen verleugnen nnd Preisgeben wollte, die jener Zügellosigkeit nnd Willkür Thür und Thor wieder öffnete, die Stnart Mill mit Recht als einen Ausfluß nicht freihändlerischer, sondern freibeuterischer Grundsätze bezeichnet hat.

Demi darüber ist bei allen maßgebenden Beurteilern und in allen be­teiligten Kreisen uur eine Stimme: lieber wird man das bestehende Patent­gesetz mit alleil seinen Unznträglichkeitcn und wirtschaftlichen Nachteilen geduldig weiter ertragen, als zu den: alten Zustande der Anarchie, des Freibentertnms und des Erfinderelends zurückkehren, und selbst iu der freisinnigen Partei, die sich so länge als die berufene Vertreterin der Manchestertheorie gcrirte, dürften sich heute uur weuige Stimmen für eine solche Umkehr geltend machen. Vielmehr wird jeder Versuch einer Patentverbessernng das als leiten­den Gesichtspunkt festzuhalten haben, daß die neue Erfindung auf technischem Gebiete den starken Schutz der Gesetzgebung niemals wird entbehren können,

Grcnzbvten II 1389 5«