Adel und Bürgertum im deutschen Heere
von einein norddeutschen Vffizier
ii der wohl zutreffenden Annahme, daß der in Nr. 1 des diesjährigen Jahrganges der Grenzbvten befindliche Aufsatz „Das adlichc und das bürgerliche Element im deutschen Heere" allgemeines Interesse erregt hat, sei es einem Offizier, der Gelegenheit gehabt hat, ebenfalls in verschiedenen Regimentern beide Elemente kennen zn lernen, gestattet, die in jenem Aufsätze dargelegten Anschauungen hier zu ergänzen, zn vertiefen und zn berichtige».
Jener Aufsatz hat in Kürze folgenden Inhalt. Das adliche sowie das biirgerliche Element im deutschen Heere haben verschiedene Tendenzen. Das biirgerliche Element erhielt erst nach dem Tode Friedrichs des Großen infolge der Revolution Eingang in das Heer. Dersflinger war eine Ausnahme, der man keine Folge verstattet halte. Erlangte das in seiner heutigen Gestalt der Revolution, deren Erbschaft es angetreten hat, entstammende bürgerliche Element das Übergewicht im Heere, so läge die Gefahr nahe, daß es, eben vermöge dieser seiner Entstehung und vermöge seiner Verwandtschaft mit den außerhalb des Heeres befindlichen linksseitigen Parteien, an dem straffen, auf persönlicher Autorität fußenden Zusammenhalt des Heeres rüttelte und das „kaiserliche Heer" mit der Zeit auf die Bahnen eines „Parlamentsheeres" drängte. Anderseits würde die Herrschaft des adlichen Elementes im heutigen deutschen Heere einen Anachronismus bedeuten, der das Heer zu einem unzeitgemäßen Stillstand verurteilen würde, worin wesentliche, von dein bürgerlichen d. h. liberalen Elemente ihm zuströmende Hilfsmittel unterbunden werden würden. Eines aber besitzt diese Klasse von Offizieren: sie haben aus sicheren Zeiten ein Kleinod gehütet: die Loyalität, die konkrete, der jeweiligen Person des Regenten ohne alle Rücksicht auf dessen persönliche Eigenschaften zugewandte Anhänglichkeit, die Treue und Pietät gegen den Fürsten. Damit sind die Tendenzen der beiden Elemente im Heere gegeben: das bürgerliche Element bildet dessen Linke, folglich das ndliche dessen Rechte. Zwischen beiden Elementen findet ein AuS- glcichuugsprozeß statt, der nahezu als vollendet betrachtet werden kann, da nnt Ausnahme der kvmmandircnden Geuerale die höheren Stellen im Heere auch