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Der Streit um Samoa und die Deutschen in der Südsee. 2
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Der Streit nm Scimoa und die Deutschen in der Sndsee

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der Konsul Knappe zu eiuer Proklamation hinreißen, worin er über Scunoa den Kriegszustand verhängte, sämtliche Bewohner mit Einschluß der Fremden unter Kriegsrecht stellte und die Unterstützung der Aufständischen mit Waffen und Munition bei Strafe verbot. Der englische und der amerikanische Konsul protestirten und hielten ihre Gerichtsbarkeit aufrecht. Der Korvettenkapitän Fritze aber blieb dabei, daß Apia dem Kriegsrecht unterliege. Der amerikanische Schvvner Richmond, der verdächtig erschien, den Insurgenten Patronen zu bringen, mußte seine Ladung unter deutscher Aufsicht löschen. Der Engländer Gallien wurde verhastet, weil er das Lager Mataafas besucht hatte. Au die Spitze der Polizei in Apia stellte man einen deutschen Offizier. Tamasese lag unthätig in seinem befestigten Lager, weil es ihm an Munition fehlte, und sein Ansehen sank immer mehr. Noch einmal unterhandelte der deutsche Konsul gegen Ende Januar dieses Jahres mit seinem Gegner, wobei er die Entwaffnung und Heimsendnng von dessen Heer, endlich Auslieferung derer, die es bei dem Kampfe vom 18. Dezember geführt, fowie derer, die dabei deutschen Toten die Köpfe abgeschnitten hatten, verlangte und für die Zukunft deutsche Ver­waltung des Landes sowie dentsche Vertrctnug desselben mich außen beauspruchte. Diese Forderungen wnrden abgeschlagen, doch ruhten seitdem die Waffen.

Die Reichsregierung hat die Maßnahmen Knappes nnd Fritzes nicht in allen Stücken gutgeheißen. Sie ist der Meinung, daß ein Kriegszustand mit Samva nicht vorliegen könne, weil das deutsche Reich mit dem von ihm an­erkannten Könige Tamasese in Frieden lebe nnd dessen Svuveräuität die Fremden im Lande gegen Anwendung des Kriegsrechts decke. Da er zn schwach sei, um den Deutschen in ihrem Konflikt mit Mataafa Genugthuung zu schaffeu, fei Deutschland zum Einschreiten gegen letztern besngt. Im übrigen müsse es nach Wiederherstellung der Ruhe und Ordnnng streben, aber stets im Hinblick auf die politische Glcichberechtiguug mit England und den Ver­ewigten Staaten. Ein Vorrecht Deutschlands bei der Verwaltung Samoas sei nicht zu verlangen, eine Annexion aber gänzlich ausgeschlossen. Die Aus­dehnung des Kriegsrechts auf die Fremden, die Erlasse wegen Verhaftung vou solche» und wegen Durchsuchung fremder Schiffe nach Kriegskrmtrebande wurden aufgehoben, Dr. Knappe abberufen und durch den Generalkonsul Dr. Stübel ersetzt, der Anweisung erhielt, sich nach Möglichkeit maßvoll zu verhalten.

Die englische Regierung ging in der Sache mit der deutschen Hand in Hand, sie blieb in Betreff des Konflikts der letztern mit Mataafa völlig neutral nud hielt, wie Salisburh im Parlament erklärte, eine englische Annexion Samoas für Thorheit. In Amerika aber rief der Streit mit Scunoa viel Aufregung hervor, und es wnrde stark gelogen und übertriebet!, auch weidlich auf Deutschland geschimpft. Doch hörte man bald auch vernünftige Stimmen, die von dem Handelsneid, dem Sensativnsbedürfnis der Zeitungen nnd dein Wuufche der republikanifchen Partei, der Regierung des Präsidenten