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Der alte Bismarck :
(Schluß)
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den kommenden Geschlechternsystematisch" ncne Kraft zuströmt, um in seinem Geiste uicht zu erlahmen. Das ist die Erinnernng au die bittern Stunden verhöhnender nud verletzender Kritik, die ihm die deutsche Opposition bereitet hat. Gegen den deutschen Aftcrfreisinn wird das dentschc Volk nicht müde werden das Glüheisen des Patriotismus zu gebrauchen, bis sür alle Zeiten aus dem deutschen Körper die brandigen Stellen ausgemerzt sind. Wir haben von Bismarck gelernt, gegen wen wir kämpfen müssen, und das ist genug, um systematisch iu seinem Geiste fortzuarbeiteu. Schou ist in die jnngen Geschlechter dieser bewußte Kampfgeist übergegangen, nnd vvu Geschlecht zu Geschlecht wird er sich anwachsend vererben! Herr Bambcrger kaun nicht genug über den ,,ideallvsen" Geist auf den Universitäten spötteln, aber er wird es noch erleben, daß ihm auch im Parlament die Wortführer der jnugen Bismarckgeneration harte Sträuße bereiten. Dann wird er selbst kleinmütig eingestehen, daß es doch ,,ein dauerndes System Bismarck" giebt, ein System, das lebendig bleiben wird in der Seele des Volkes.

Deutsches Kolonialrecht

it den deutschen Kolonien mußte auch ein deutsches Kvlonialrecht entstehen. Wenn es auch bei seinem kurzem Bestände noch viel­fach lückenhaft ist, so ist es doch bereits umfänglicher, als die meisten Laien nnd zum Teil selbst Juristen glauben. Wir haben bereits eine stattliche Litteratur über deutsches Kolonialrecht und uusre ersten Staatsrechtslehrer wie Laband und Meyer-Jena haben ausführlich darüber berichtet. Dennoch fehlte bisher ein Buch, das dein gebildeten ^aien, der sich für Kolvninlpolitik interessirt, verständlich gewesen wäre nnd doch nnf der Höhe der Wissenschaft gestanden hätte. Diese Lücke füllt in mustergiltiger Weise das soeben bei Hirth in München erschienene Buch des Breslaner Professors der Rechte Dr. Freiherr Karl von Stengel ans. Erscheint doch der Verfasser als ein thätiges Mitglied der deutschen >evlonialgesellschaft uud der erste Rechtslehrer, der auf einer deutschen Hoch­schule Vorlesungen über deutsches Kolvnialrecht gehalten hat, zur Abfassung einer systematischen Bearbeitung des deutscheu Kolonialrechts besonders geeignet. Das Werk erscheint auch zur glücklichen Stunde, denn Kvlvninlfragen interessiren zur Zeit infolge der Samoaangelegenheit und der ostafrikanischen Expedition des Hauptmanns Wißmann weite Kreise des deutschen Volkes. Im Anschluß