Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zur Schulreform. Im letzten Studienjahre 1888—1389 habe» auf den preußischen Universitäten 374 Doktorpromotionen stattgefunden; unter diesen gehören 6 der theologischen, 54 der juristischen, 426 der medizinischen, 383 der philosophischen Fakultät au. Auffallend ist hierbei die niedrige Zahl der juristische» und die hohe Zahl der philosophischen Promotionen. Es scheint gegenwärtig geradezu eine Notwendigkeit für jeden akademisch gebildeten Lehrer geworden zu sei», sich den Doktorgrad zu erwerbe», eine Notwendigkeit, die aber in gewisser Hinsicht sehr bedauerlich ist. Deun die zwei oder drei Semester, die von den Philologen auf die Ansarbeituug der Dissertation und auf die Vorbereitung znm Rigorvsum verwendet werden müssen, könnten sie zweckmäßiger und vorteilhafter zur praktische» Vorbereitung für ihren Lehrberuf ausnutzeu. Man täuscht sich auch, wenn mn» glaubt, daß die meisten Philologen aus Liebe zur wissenschaftliche» Forschung ihre Dissertationen schrieben; die Wissenschaft ist hierbei oft gar nicht Zweck, sonder» lediglich Mittel zum Zweck, d. h. zur Erlangung eines anständigen Titels. Die geistige Arbeitskraft aber für solche Zwecke zu verwerten, ist ein heilloser Unfug, gegen den von Seiten der Regierung uubediugt eingeschritten werden müßte. Die Negierung sollte den Philologen, welche die Oberlehrerprüfung bestanden haben, auch thatsächlich den Titel „Oberlehrer" verleihen; es würde dann sofort die fieberhafte Jagd nach dem Doktortitcl aufhören und der Wissenschaft das traurige Schauspiel mit oftherausgequälten und geistlosen Arbeiten erspart bleiben.
Der Jurist besteht seine erste Prüfung und wird zum „Referendar" ernannt; er macht sein Staatsexamen und wird zum „Assessor" ernannt; der Philologe dagegen, der seiue Oberlehrcrprüfuug bestanden hat, darf sich noch lange nicht — selbst nach seiner festen Anstellung — „Oberlehrer" nennen; ja es giebt akademisch gebildete Lehrer, die trotz ihres Oberlehrerzeugnisscs zeitlebens „ordentliche Lehrer" bleibe», die also von den Philologen mit einem einfache» „Lehrerzcugnis" gar nicht unterschieden werden; das ist eine thatsächliche Ungerechtigkeit. Man mag über die Titclfrage denken, wie man will; wenn aber vvm akademisch gebildeten Lehrer verlangt wird, daß er sich nicht in banausischer Einseitigkeit von aller Welt abschließe, sondern mitten im praktischen Leben bleibe und zu seiuem und der Schule Vorteil nn dem gesellschaftlichen und geistigen Leben der Gegenwart teilnehme, zu dem er die Jugend erziehen soll, so muß ihm der Staat nnch äußerlich dieselbe» Auszeichuuugcn znkommen lassen, wie den andern höhern Bemnten- klassen, d. h. die Ernennungen und Beförderungen der Philologen dürfen nicht vom bloßen Zufall abhängen, sondern müssen nach bestimmten Grundsätzen geordnet und nach persönliche» Verdiensten vorgenommen werden.
Derartige Forderungen und Wünsche sind vom Abgeordnetenhaus« immer mit lächelnder Miene abgelehnt worden, weil die meisten Abgeordneten sich den akademisch gebildeten Lehrer nur iu der ziemlich zweifelhaften und nnbedeutenden Rolle eines Hauslehrers vorstellen können und uicht wissen, daß sich in den letzten dreißig Jahre« aus den akademisch gebildeten Lehrern im Staate ein Stand gebildet hat, der aus verschiednen Gründen eine sehr ernsthafte Berücksichtigung verdient.