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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Litteratur

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ja kaum ein Monat, daß nicht der hundert- oder zweihundert- oder dreihuudert- jährige Geburtstag oder Todestag einesgroßen Mannes" ausgegrabcu würde. Das Ganze hat weiter keinen Zweck, als daß die Zeitungen, namentlich auch die illustrirten Zeitungen, was zu schreiben und was abzubilden haben. Gewerbs­mäßige Zeitungsschreiber, Leute, die sich in ihrem Leben nicht um denGefeierten" gekümmert haben, nichts von ihm wissen, ihn gar nicht beurteilen oder würdigen können, bauen mit Hilfe des Konversationslexikons einen Jubiläumsartikel, von Bildungsheuchelei geschwollen, das Publikum fliegt mit den Augen drüber hin, wie über alles, was es liest, und fragt zwei Tage später nach dem Gefeierten gerade so viel wie zwei Tage vorher. Druckerschwärze!

Litteratur

Die Arbeiterwohnungsfrage und die Bestrebungen zur Lösung derselben. Von Otto Trüdinger, Jena, Gustav Fischer, 1888

Obwohl oder gerade weil in der letzten Zeit so viel über die Arbeiterwohnuugs- frage geschrieben worden ist, erscheint Trüdingers Schrift zeitgemäß, da sie mit Fleiß alle frühern, verschiedenen Orten und Zeiten entstammenden Arbeiten aus­nutzt und ihre Ergebnisse nach einheitlichen Gesichtspunkten Wohl geordnet vor­führt. Wesentlich Neues bietet die Schrift nicht, sie erfüllt ihren Zweck aber auch ohne das und kann jedem, der sich nicht dnrch die ganze große Litteratur durch­arbeiten will oder kann, als Führer empfohlen werden.

Hier seien nur einige wenige Punkte besprochen. Ein durch Ortsstatut aus- zusprechcuder Zwang sür die Arbeitgeber, für ausreichende Wohnungen ihrer Arbeiter zu sorgen, hat doch manches gegen sich, abgesehen davon, daß der Erlaß solcher Orts­statuten vermutlich sehr selten seiu würde. Unsers Erachtens würde diese Maß­regel überflüssig, wenn, wie der Verfasser es als wünschenswert hinstellt, jeder Zuzügler genötigt würde, den Besitz einer ausreichenden Wohnung nach­zuweisen. Eine größere Beschränkung des Retentionsrechtes des Hauswirts würde weniger den Kredit des Wohnungsuchenden schwächen, als auf eine wohlthätige Verkürzung der Mietzahlungsfristen hinwirken. Daß Trüdinger das Eingreifen der Gemeinden in allen Fällen so sehr beschränkt wissen will, geht zu weit. Der Berliner Magistrat, auf den er sich hierbei in erster Linie beruft, kann da wahrlich nicht als Autorität gelten. Auch in diesem Punkte ist der Satz berechtigt: Eines schickt sich nicht für alle. In Verbindung mit privaten Gesellschaften, Frauen­vereinen n. dgl. werden die Gemeindebehörden oft sehr segensreich wirken können. Den Baugenosseuschaften, die leider wenigstens gegenwärtig nicht im Stande sein werden, im Großen zu wirken, wird namentlich für die Großstädte eine zu hohe Bedeutung beigelegt.

Zum Schluß möchten wir doch gegen die Art, wie Trüdinger die von ihm benutzten Arbeiten ausgeschrieben hat, Verwahrung einlegen. Wenn man, wie er