Zur Strafrechtspflege
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gehörig benutzt wird, so läuft der gegenwärtige Staatenverband Österreichs Gefahr, gänzlich aufgelöst zu werden." „Mögen," so sagt unser Autor selbst weiter, „die nrilitär-geographischen Verhältnisse gegen Nordost für Österreich- Ungarn noch sv ungünstig beurteilt werden, dennoch muß mau bei eiuem Kriege gegen Nußland mit Aufgebot aller Macht und mit möglichster Raschheit die Offensive ergreifen. In einer raschen und kraftvollen Offensive, die in der Negel auch eine glückliche ist, liegt der Ruhm der Armee, das Wohl des Vaterlandes. Weder Wien noch Budapest, noch sonst ein geographischer Punkt wird die gegnerischen Operationen bestimmen, sondern einzig und allein die Armee, so lange sie noch unbesiegt ist. Beschränkung auf die Defensive wäre sicherer Ruin. Die Anschauung, daß die Armee im Kriegsfalle (wir sagen: nach der Kriegserklärung, die nach dem Vertrage von 1879 nicht von Osterreich ergehen durfte, sondern von Rußland erfolgen müßte) unbedingt die Offensive ergreifen wird, muß Geueralen, Offizieren und Soldaten in Fleisch und Blut übergehen und als unwandelbarer Grundsatz, als belebender Faktor die ganze Heranbildung des Heeres durchdringen."
In einem letzten Artikel werden wir ein Bild zu zeichnen versuchen, wie sich der in Rede stehende Krieg voraussichtlich etwa abspielen wird.
Zur ^»trafrechtspstege
Line Erwiderung
eber die Grundsätze, von denen die sogenannte „Internationale strafrechtliche Vereinigung" bei der Aufgabe ausgeht, die sie sich gestellt hat, uämlich der Erstrebung einer gänzlichen Umbildung der Strafrechtspflege, enthält ein kleiner Aufsatz in Nr. 7 dieser Zeitschrift (vom 14. Februar d. I.) einige, freilich sehr knapp gehaltne, Andeutungen.
Die „Internationale strafrechtliche Vereinigung" ist noch viel zu jung, als daß sür die bei der Sache zunächst interessirtcn Kreise oder gar für die Gesamtheit, die das „Programm" der gedachten Vereinigung natürlich noch lange nicht zn ihrem geistigen Eigentum gemacht haben kann, bereits eine klare Anschauung darüber zu gewinnen gewesen wäre, die von den allenthalben und Grenzbowi 1 1889 75