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Geographische Handbücher
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

liegenden Buches, dessen Verfasser einer der auch im räumliche» Sinne erd­kundigsten unter den deutschen Geologen ist, liegt hauptsächlich in der Kritik dieser hypothetischen Snbstrnktivnen. Fritsch ist gar nicht so fest von dem einst glühendslüssigeu Zustande des Erdballes überzeugt, er könnte sich die Erde auch aus zusammenstürzenden Meteoriten und kosmischem Staub zur Kugel aufgehäuft denken. Die Vulkane sind ihm nicht zweifellos die Ventile eines feurigen Erdkernes, die Gebirgsbildnng durch horizontalen Schub ist ihm so weuig ein Dogina wie die Horste und Einbrüche, die phantnsiebegal'te Geo­logen kanin minder kühn als die Vulkanisten Bnchscher Observauz auf dem Antlitz der Erde erblicken. Dagegen kommt die Einzelbeobachtimg bis ins Feinste und Einzelnste, z. B. bis zn den Schrammen der Holzschlaufen nusrer Gebirge, zur Geltung. Und so liegt der Wert des Buches überhaupt in der Unabhängigkeit nnd Sachlichkeit des Denkens, eine doppelt hoch zn schätzende Eigenschaft in der Wissenschaft der Geologie, welche wie keine andre Natur­wissenschaft die Trennung in Schulen nnd das Schworen ans des Meisters Wort begünstigt.

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Berichtigung. Die Verwaltung des Freien Deutschen Hochstifts in Frank­furt am Main sendet uns folgendes:

In Nr. 3 derGrenzboten" wird in der AbteilungMaßgebliches und Unmaßgebliches" unter dem StichwortDie Hampelmänner" unter anderm auch das Hochstift zu Frankfurt am Main erwähnt. Das darüber Mitgeteilte ist aber von Anfang bis zu Ende falsch.

Es heißt dort:Kein andrer ^Verein^ genießt die die Götter wissen wo­durch verdiente Ehre, im Gebnrtshause Goethes zn tagen. Wir haben uns oft über den Zusammenhang zwischen diesem Hochstift und diesem Nationalheiligtnm der Dentschen unsre Gedanken gemacht."

Das Goethehaus, nicht das Geburtshaus Goethes, welches, wie der ungenannte Verfasser dieser Bemerkung wissen dürfte, von Goethes Vater gründlich umgebaut worden, so daß es nicht mehr alsGeburtshaus" bezeichnet werden kann, ist, seit­dem es von der Familie verkauft wurde, in Privatbesitz gewesen und vielfach um­geändert worden. Das Hochstift hat es aus dem Privatbesitz erworben und in den flühern Stand setzen lassen, der in ihm dasNationalheiligtnm" nicht nur wiedcrkennen läßt, sondern auch achtet nnd erhält. Ohne das Hochstift wäre diesNativnalheiligtum" vermutlich längst einem Neubau gewichen. Nachdem so das Hochstift diesesNationalheiligtnm" erworben und erhalten hat, steht sein Recht, dort zu tagen, wohl ebenso wenig in Zweifel, wie der Zusammenhang