weiteres zum Versichernngsivese>l
nicht etwa bloß verändert, sondern beseitigt werden. Man will etwas ganz nenes, und wenn es die Diktatur Voulangers wäre. Hat man sie, so sängt das alte Spiel natürlich von vorn an. Dann giebts Revision und Plebiszit, wenn der Diktator es nicht für geraten hält, statt der Stimmzettel Kartätschen sprechen zu lassen und so der ewigen Unruhe sür einige Zeit Schweigen zu gebieten. Auch die Republik kann sich nur durch die äußerste Anwendung von Kraft halten. Nicht Nedehelden und Phrasendreher wie Floquet, sondern Männer, die ebenso entschlossen wie klug sind, bedarf sie in ihrer Not, aber vergebens wird schon lange nach einem solchen Retter gesucht; denn auch Ferrys Energie erreicht das Kaliber nicht, das genügen würde.
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2. Line Leuerversicherungs- und Schäden-Statistik
er Betrieb der Feuerversicherung in Deutschland, der öffentlichen wie der privaten, entbehrt bis heute der uotmendigeu wissenschaftlichen Grundlage.
Jedes Versicherungsobjekt trägt eine Gefahr für den Eintritt des Schadenereignisses in sich, deren Wahrscheinlichkeitsgrad für die Beitrags- oder Prämienleistnng maßgebend sein soll. Dieser Grundsatz entspricht der Gerechtigkeit und ist der einzig rationelle für die Preisbemessung der Versicherung. Alle andern in dieser Beziehung aufgestellten Theorien, die von diesem Grundsätze abweichen, so namentlich die von Professor Wagner ausgesprochene Ansicht, man müsse einzelne Klassen von Versicherungsobjekteu, die einen höhern Gefahrengrad in sich tragen, zn Lasten andrer Klassen von geringerem Gefahrengrade in der Preisbemessung für die Feuerversicherung bevorzugen, weil die gegenwärtigen Besitzer jener Versicheruugsvbjekte für deren aus der Vergangenheit überkommenen — vom Standpunkte des Feuerversicherers aus betrachtet — gefährlichen Znstand uicht verantwortlich sind und pekuniär nicht darunter leiden köuuen, ist, solange man nicht ein Zwangsversicherungsmonopol einführen kann oder will, thatsächlich undurchführbar. Man wiirde mit Annahme einer derartigen Theorie auch den Anreiz, den eine gerechte, der Gefahr entsprechende Preisbemessung der Versicherung zur Verbesserung jener gefährlicheren Objekte durch das Verlangen nach möglichst billigen Versichernngs-