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Das Zeitalter der Tenoristen
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JZss Maßgebliches und Unmaßgebliches

aber standen schon die Germanen an den Grenzen Roms. Und die Nachkommen jener Germanen, die sich mm zwei Jahrtausende so ziemlich wacker gehalten haben, sollten sich nicht besinnen, die schönsten Verfallmvden bei sich ein­zuführen? Es sollte nicht möglich sein, die Schwätzer, die in anständiger Ge­sellschaft von diesem Thema anfangen, grade so anzusehen, als erörterten sie die Leistungen einer Luftsvringcrin? Es sollte nicht möglich sein, den werten Fräulein Töchtern das Betteln um eiu Billet zuvan Dyck" oderCarlo Brüllini" eiufnch zu verbieten und sie in eine ganz gewöhnliche Lohengrin- vder Tronbadonrvorstellung, besser aber in die Sinfonie oder ins Quartett zn führen? Es sollte nicht möglich sein, die von der hohen OSenche befallnen Brüller im Theater an die Luft zu setzen? Das sollte nicht möglich sein?

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die Provinz Posen ist die einzige Provinz des Preußischen Staates, die bisher noch von der Einführung der neuen Verwaltuugsorgauisatiou ausgeschlossen war. Der Versuch, die einschlageudeu Gesetze auf Posen auszudehnen, ist zwar seit 1872 mehrfach gemacht worden, aber alle darauf bezüglichen Vorlagen sind nicht über die Kommissivnsberatung hinausgekommen, weil man vor allem ciue Kreisordnung für Pose» schaffen wollte, und über diese mit Rücksicht auf die Ver­hältnisse Posens eiu Einverständnis nicht zu erzielen war. Nuu hat die Staats­regierung davon abgesehen, die Neuorganisation der Verwaltung in Posen mit der Einführung der Kreisordnung zu beginnen, sondern es soll der entgegengesetzte Weg eingeschlagen, d. h. es sollen zunächst die Gesetze über die allgemeine Landcs- verwaltung vom 30. Juli 1833 und über die Zuständigkeit der Verwaltnngs- und Verwaltungsgcrichtsbehörden vom 1. August 1833 mit deu uvtweudigen Ab­änderungen eingeführt werden. Ei« entsprechender Gesetzentwurf ist dem Landtage, und zwar zunächst dem Herrenhause vorgelegt worden, und da die Verhandlungen über diesen Entwurf jedenfalls sehr lebhaft zu werden versprechen, so dürfte es die Leser der grünen Hefte inleressiren, etwas genaueres über diesen Entwurf und dessen Begründung zu erfahren.

Von besonderem Interesse sind zunächst die Gründe, die die Staatsregierung veranlaßt haben, den jetzigen Weg einzuschlagen uud von der Einführung der Kreisordnung zunächst abzusehen.Die besondern, aus den nationalen Gegensätzen in der Bevölkerung sich ergebenden Verhältnisse der Provinz Posen," sagt die Begründung des vorgelegten Gesetzentwurfs,lassen es zur Zeit nicht angängig erscheinen, mit der Einführung einer dem Vorbilde der Kreisvrdnung vom 13. De­zember 1872 entsprechenden Kreisverfaffung dort vorzugehen. Die Bedenken, die hiergegen geltend zu machen sind, liegen hauptsächlich in den Bestimmuugen über