Die Gebietsentwicklung der (Linzelstaaten Deutschlands 20i)
geivisse Bedingungen festzusetzen sein, durch die eine richtige Gefahrschätzung und dem entsprechende Klassisikativnseinrichtnngen sowie eine größere Anbeane- iniing der öffentliche» Anstalten au die Bedürfnisse des Publikums möglichst sichergestellt wird. Auf solcher vertragsmässigem Grundlage würde das Reich mit jeder öffentlichen Anstalt in unmittelbaren Verkehr treten und eiueu Einfluß auf die Gestaltung und Vervollkvmmnnng des öffentlichen Feuerversicheruugs- wesens dadurch, daß es ihm eine starke und zuverlässige Stütze für seinen Betrieb leiht, im Einverständnis »nt den betreffenden Staatsregierungen, Proviuzial- nnd .^ommnnalverwaltuugen ohne Zweifel leicht gewinnen können. Damit würde das Reich die Vermittelung des Ausgleiches der Brandgefahr für die einzelnen Länder und Bezirke Deutschlands übernehmen und das öffentliche Fenerversichernngswesen im gesainten Reichsgebiete gleichzeitig mächtig fördern und in sich zusammenfassen. Der Beruf des Reiches hierzu kann nicht zweifelhaft erscheinen, und mit Rücksicht hierauf und auf die Gemeinnützigkeit des öffentlichen Feuerversicheruugswesens würde sich die Aufwendung von Reichsmitteln vollauf rechtfertigen. Ohne eine solche Anlehnnng an das Reich würden die öffentlichen Anstalten diejenigen technischen Hilfsmittel, welche die größeren Privatanstalten für ihren Betrieb in der Rückversichernng längst haben, uud denen sie einen großen Teil ihrer Blüte verdanken, voraussichtlich nie iu genügendem Maße besitzen und ihrer volkswirtschaftlichen Aufgabe vielleicht niemals in vollem Umfange gerecht werden können.
Die Gebietsentwicklung der Ginzelstaaten Deutschlands
von R. pape Das Großherzogtum Hessen
s ist althergebracht, die Sondergeschichte Hessens mit dein altdeutschen Völkerstamme der Katteu zu beginnen, deren Haupt- feste Mattium nach dem Berichte des TaeituS im Jahre 15 nach Christi Geburt durch Germauieus zerstört wurde. Dieses Mattinm hat man in dem Dorfe Maden im Amte Gudens- berg bei Fritzlar an der Eder wiederfindeu wvlleu. Etwa um das Jahr 200 verschwindet der Name der Kalten; sie hatten sich, vielleicht nur gezwungen, dem Völkerbüuduisse der Franken angeschlossen, und das von ihnen bewohnte Gebiet an der Lahn, Eder und Fulda bis au die Werra yiu bildete später einen Teil des Fraukeureiches, nnd zwar, nach der Teilung desselben, Austra- Grenzboten I 1889 27