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Deutschland und die Südafrikanische Republik
Frage, wer dort die nationale Herrschast und die Kulturleitung am Ende ausüben soll, ist bis heute eine offene. Den Anspruch auf diese leitende Stellung im Osten haben wir durch die Arbeit eines Jahrtausends errungen und wollen ihn erhalten. Nicht unsre Nationalität oder unser Staat, sondern die deutsche Kultur giebt uns dazu das Recht, und wird uus hoffentlich auch die Macht dazu geben.
Deutschland und die Südafrikanische Republik
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iederhvlt haben wir in diesen Blättern auf die Bedeutung aufmerksam gemacht, die der wichtigste der Boersftaaten, die Süd afrikanifche Republik im Transvaallande, für das Deutsche Reich in verschiedenen Beziehungen entweder schon jetzt hat oder doch in Zukunft gewinnen kann, wenn günstige Umstände, die wir zum Teil herbeiführen können, zum. Teil abwarten müssen und zu einem nicht geringen Teile bereits eingetreten sehen, mit Geschick nnd Thatkraft benutzt werden. Heute wollen wir von diesen Beziehungen einige ausführlich betrachten, und zwar die, welche die Vorteile betreffen, mit denen der jetzt durch eine Eisenbahn mit der Küste verbundene Staat die deutsche Auswanderung einladet, sich ihm zuzuweudeu, sodann die, welche mit dem überseeischen Absätze unsrer Jndustrieerzeugnisse und unserm. Handelsverkehr überhaupt im Hinblick auf die Natur dieser Gegenden und die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung zusammenhängen. Wir folgen dabei der 1888 im Verlage von E. H. Mayer in Leipzig erschienenen Schrift Hans Klössels: Die Südafrikanischen Republiken, Buren-Freistaateu. Für Deutschlands Export und Auswanderung, die, zum Teil aus amtlichen Quellen geschöpft, über die geographische Lage, über Größe, Bodengestalt, Klima, Bevölkerung, Regierung, Finanzen und Verkehrsmittel, Landwirtschaft, Handel und Industrie der Republiken im Transvaallande und im benachbarten Oranje-Freistaat reichliche uud, wie Nur annehmen dürfen, zuverlässige Auskunft erteilt und im zweiten Abschnitt auch über die Gold- und Diamantenfelder dieser Gegenden berichtet, während der dritte von den für Kaufleute und Einwanderer wissenswerten Staats- und Handelsverträgen, Einfuhr- und Durchgangszöllen, Bedingungen der Beförderung vou Personen nnd Gütern nach den genannten Teilen Südafrikas,