Der Zollanschluß Hamburgs und Bremens.
(Schluß.)
s hieße die ehrenwerten Traditionen des Hauses Hohenzollern verkennen, wenn man annähme, Preußen habe seine Macht miß» brauchen können gegen Staaten, die ihren Pflichten gegen das Reich gern oder ungern nachkommen. Die preußische Regierung stellte jenen Antrag in der Überzeugung, daß Hamburg weder in Bezug auf Mona noch auf St. Pauli ein Widerspruchsrecht habe. Sie war ebenso der Überzeugung, daß sie, auch ohne mit Hamburg vorher verhandelt zu haben, jenen Antrag zu stellen befugt sei. Nachdem Lübeck freiwillig der Zollgemeinschaft beigetreten war, lautete der Artikel 34 der Neichsverfassung: „Die Hansestädte Bremen und Hamburg mit einem dem Zweck entsprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebietes bleiben als Freihäfen außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze, bis sie ihren Eintritt in dieselbe beantragen/' Die Verfassung gewährte demnach allerdings der Stadt Hamburg das Reservat- recht, außerhalb des Zollvereins zu bleiben. Dagegen stand ebenso selbstverständlich nur dem Bundesrate die Entscheidung darüber zu, welche Teile des Hamburgischen Landgebietes und des umliegenden preußischen Staatsgebietes, um die Aufgaben des Freihafens zu erfüllen, in den Zollausschluß hineinzuziehen seien. Zudem hatte die preußische Regierung, nicht um an Hamburg Rache zu nehmen, sondern weil die Bewachung einer Zollgrenze zwischen Altona und St. Pauli beinahe eine Physische Unmöglichkeit war, rein aus zolltechuischen Gründen den Anschluß eines Teiles von St. Pauli gefordert. Es lag endlich doch nur der Antrag eines Mitgliedes des Bundesrates vor, über dessen Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit der Bundesrat erst zu beschließen hatte. Die Hamburger indesfen begrüßten schon diesen ersten Vorschlag mit einem Aufschrei der Entrüstung. Sie beschuldigten Preußen offen der Verfasfungsverletzung. Sie behaupteten, die sogenannte Vorstadt St. Pauli gehöre nach dem Buchstaben und dem Sinne der Hamburgischen Verfassung und vor allem im Sinne des Artikels 34 der Neichsverfassung zur Stadt Hamburg selbst, und sie würden auch nicht ein Haus von St. Pauli für den Zollverein herausgeben. Ein Redner in der Versammlung der ehrbaren Kaufleute klagte, der Vaterstadt sei durch Napoleons Bosheit nicht so viel Schaden zugefügt worden, als ihr durch