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Eisenbahnreform.
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dieser Einschränkung läßt sich keineswegs dadurch verleugnen, daß man sagt, die Erleichterung des Personenverkehrs werde mittelbar auch denen Nutzen bringen, die nicht fahren, und es sei deshalb ein Zuschuß aus dem gemeinen Säckel wohl gerechtfertigt. Wir dürfen eben nicht vergessen, daß jede Verkehrs­erleichterung nicht nur dem vorhandenen Bedürfnis entgegenkommt, sondern auch neues Bedürfnis hervorruft. Das ist in unserm Fall kein Schaden, solange die Einnahmen die Kosten decken, oder wenigstens Aussicht ist, daß dies künftig der Fall sein werde. Sobald aber die Preise so niedrig sind, daß sich ein dauernder Fehlbetrag ergiebt, der durch eine Eisenbahnsteuer (für sich oder als Bestand­teil einer andern Steuer) gedeckt werden muß, wird die Sache bedenklich. Denn wenn jeder bemüht ist, durch häufige Benutzung der Bahn seinen Kopfteil an der Steuer wieder herauszuschlagen, steigt der Aufwand der Bahnen noch mehr, und mit ihm der durch Steuern aufzubringende Fehlbetrag. Es sind damit also gewissermaßen aus dem gemeinen Säckel Prämien für Luxusfahrten aus­geworfen, nnd das wird doch niemand wollen. Die ausgesprochene Einschrän­kung der Vorschläge Engels erheischt also volle Berücksichtigung, uud es würde ein beklagenswerter Irrtum sein, zu Beförderungssützen zu greifen, die ungeachtet der Verkehrssteigerung und der möglichen Ersparnisse die Möglichkeit einer Ren­tabilität der Personenbeförderung ausschlössen. Wie hoch die Sätze sein müßten, die eine Rentabilität noch ermöglichen würden, das könnte freilich wohl der scharfsinnigste Fachmann nicht ausrechnen. Es müßte eben kühnen Griffes eine Probe gemacht werden. Ein paar Millionen wäre eine solche Probe schon wert; besonders wenn sich dann wirklich Beförderungssätze ergäben, die vielleicht mit den von Engel vorgeschlagenen nicht ganz stimmen, aber doch annähernd in dem angestrebten Umfang eine Verkehrserleichterung bewirken würden.

Die Gebietsentwicklung der Ginzelstaaten Deutschlands.

von R. pape.

(Fortsetzung.)

ürttembcrg, zu dem wir nun kommen, bezeichnete man in frühern Zeiten im Lande selbst mit Vorliebe als das schwäbische Reich und seine Krone als die Schwabenkrone, und in gewissen Kreisen ist das noch heutzutage der Fall. Für eine derartige Bezeichnung, namentlich wenn sie bei Gelegenheit eines patriotischen Trink­spruches gebraucht wird, fehlt es mich nicht an einer gewissen Berechtigung.