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Die Entwicklung des Gesellschaftsrechts für wirtschaftliche Zwecke.
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Die Stellung Bismarcks und des Kronprinzen zu Baiern iin Winter ^370. Z^g

rats. über die gedachte Frage der Haftbarkeit finden sich die entgegengesetzten Ansichten in dem von der Kommission erstatteten Berichte (Aktenstück 273 der Anlagen) ausführlich mitgeteilt. Nach unsrer Ansicht sind die Gründe der Minderheit die bei weitem schwerer wiegenden, und sie dürften auch heute noch bei Beurteilung der Frage sich zum Lesen empfehlen.

Wir würden nach dem allen, so weit die beschränkte Haftbarkeit in Betracht kommt, den Gedanken Hammachers nur befürworten können, wenn es möglich sein sollte, für diesen Zweck gewisse Arten von Gesellschaften auszuscheiden, die ebenso, wie die Berggewerkschaften, in ihrem Vcrmögensbestcmde den Gläubigern eine Art dinglicher Sicherheit böten. Dem weitergehenden Gedanken Öchel- hciusers aber stehen wir mit überwiegendem Bedenken gegenüber, wenn wir auch nicht zweifeln, daß er von seinem Vertreter im wohlwollendsten Sinne auf­gestellt worden ist.

Ausdrücklich wollen wir noch bemerken, daß wir als Gegensatz der be­schränkten Haftbarkeit nicht unbedingt die Solidarhaft sämtlicher Mitglieder im Sinne haben. Die Solidarhaft ist ein gefährliches Institut und führt ebenso leicht zu Ungerechtigkeiteu nach der andern Seite. Wohl aber würden sich Formen schaffen lassen, die eine Haftbarkeit der Mitglieder für die Verbind­lichkeiten der Gesellschaft unter gleichmäßiger Belastnng aller herbeizuführen geeignet wären.

Die Stellung Bismarcks und des Kronprinzen zu Vaiern im Winter ^870.

us gewisfen Stellen des vielbcsprochnenTagebuchs" war zn ersehen, daß Kronprinz Friedrich 1870 der Meinung gewesen ist, der Eintritt der süddeutschen Königreiche in den Norddeutschen Bund könne und müsse nötigenfalls erzwungen werden, und ans andern Stellen hat man schließen wollen, der Kronprinz habe durch sein beharrliches Mahnen und Drängen den Bundeskanzler, der sehr wenig oder gar keine Neigung für die deutsche Einheit und den Reichsgedanken mit dem Kaiser gehabt habe, diesen Gedanken und die Maßregeln, die ihn damals förderten und schließlich verwirklichten, gewissermaßen aufgenötigt, ihm gehöre also in erster Reihe das Verdienst bei der Schöpfung des neuen Reiches. Die letztere Behauptung und der damit verbundene Vorwurf gegen Bismarck