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Die Gebietsentwicklung der Einzelstaaten Deutschlands : zweiter Teil.
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Die Gebietsentwicklung der Ginzelstaaten Deutschlands.

von R. pape. Zweiter Teil.

on Österreich, dessen Gebietsgestaltung im vorigen Teile darge­stellt ist,*) kommen wir nun zu den Staaten in Süddeutschland: Baiern, Württemberg, Baden, Hessen. Das bringt schon die geographische Lage, das Aneinandergrenzcn dieser Länder mit sich. . Das cutspricht aber auch der geschichtlichen Entwicklung; denn einer­seits waren die politischen Beziehungen dieser Staaten zum Kaiserstaate viel enger, wenn auch nicht gerade freundlicher, als zu Norddeutschland; anderseits ist eine Reihe von Landschaften, die ehemals österreichisch waren, in den Besitz dieser Staaten übergegangen.

Ähnliche Gründe sprechen dafür, diese vier Staaten gemeinsam zu behan­deln, abgesehen davon, daß ein solches Verfahren sich auch empfiehlt, um unnötige Weitschweifigkeit zu vermeiden. Zwar ist es nicht die Stammes­einheit der Bevölkerung, die eine solche Darstellung erfordert; denn wenn auch von gewissen Eigentümlichkeiten gesprochen werden kann, die alle Süddeutschen von den Norddeutschen unterscheiden, so kann doch von einer Stammeseinheit nichts im entferntesten die Rede sein; diese ist nicht vor­handen: Baiern, Schwaben, die verschiedenen Zweige der Franken, Alemannen sind unter einander so verschieden, wie oberdeutsche Stämme es nur sein können, und wie bereits bei der allgemeinen Bcnrteilung der neueren Staateubildung in Deutschland ausgeführt worden ist, die Gemeinsamkeit des Stammes hat überhaupt hierbei keine wesentliche Rolle gespielt. Aber diese vier Staaten stehen durch ihre geographische Lage in einem so engen Zusammenhange mit einander, daß sie schon darum nicht von einander getrennt werden können. Dazu ist die Art und Weise, wie sich ihr Gebiet gebildet hat, bei allen vieren so gleichmäßig, daß dieser Umstand allein genügend wäre, um ihre gemeinsame Besprechung zu begründen und zu rechtfertigen. Man braucht z. B. nur die eine Thatsache hervorzuheben, daß diese vier Länder die Kernstaaten des Rheinbundes waren, und daß zu den Zeiten des Rheinbundes und nach

*) Siehe Grenzboten Nr. 40 ff.